Im Büro: Private Web-Nutzung rechtfertigt keine Kündigung

Im Büro: Private Web-Nutzung rechtfertigt keine KündigungWegweisendes Urteil aus Rheinland-Pfalz: Die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund – das hat das Landesarbeitsgericht entschieden. Demnach muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Angestellte die ihm zugewiesenen Aufgaben nicht erledigt hat.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel
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Verbraucherzentrale warnt vor den Folgen einer Gewinnspielteilnahme

Verbraucherzentrale warnt vor den Folgen einer GewinnspielteilnahmeStatt “Gewinne am laufenden Band”, wie von “Promotionfactory” angekündigt, fischen arglose Bürger zurzeit eine Zahlungsaufforderung dieser Firma mit Sitz in Helgoland aus ihrem Briefkasten. Darin werden die Empfänger aufgefordert, zwei Jahre lang monatlich acht Euro für die Teilnahme an Sonderverlosungen bei Gewinnspielen zu zahlen.
Quelle: VZ-NRW.de / Zum Artikel
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