Googles WLAN-Mitschnitte: Löschen und aufbewahren?

Der deutschen Forderung an Google, die im Rahmen von Streetview “versehentlich” mitgeschnittenen Daten aus ungesicherten WLANs aufzubewahren, haben sich sechs weitere europäische Staaten angeschlossen. Belgien, Tschechien, Frankreich, Italien, Spanien und die Schweiz wollen sich die Möglichkeit offenhalten, die Daten inspizieren zu können. Demgegenüber haben sich Dänemark und Österreich der Haltung Irlands angeschlossen und Google zur Löschung der Daten aufgefordert. Die irischen Daten waren als erste schon vor Tagen unter Aufsicht gelöscht worde

Nicht nur Google ist angesichts der unterschiedlichen Meinungen verunsichert, auch einzelne Staaten beziehungsweise deren Repräsentanten sind noch unsicher, wie sie mit den Daten umgehen sollen. Laut Google gebe es sogar einen Staat, der zuerst die Löschung der Daten verlangte, nun aber sich zur Erhaltung derselben umentschieden habe. Deshalb werde man die Daten der Staaten aufbewahren, die nicht explizit die Löschung verlangten.

quelle : heise.de

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Phishing per Browser-Tabs

Einen Phishing-Trick der besonderen Art hat der Vordenker Aza Raskin, ehemals “Head of User Experience” der Mozilla Labs, veröffentlicht: Durch das Ändern des Inhalts und des Favicons eines gerade nicht im Fokus liegenden Browser-Tabs könnten Anwender in die Irre geführt werden und ihre Zugangsdaten auf einer Phishing-Seite eingeben. Raskin hat auf seiner Seite eine Demo des Tricks vorgstellt.

Ein echter Angreifer könnte ein Opfer indes auf seine Seite locken, beispielsweise ein Blog oder ein Forum. Wechselt das Opfer nach dem Besuch der vermeintlich harmlosen Seite zwischenzeitlich das Browser-Tab, um auf einer anderen Seite etwas zu lesen, kann der Angreifer die Inhalte seines Fensters austauschen, etwa gegen ein gefälschtes Login-Fenster für Google-Mail.

quelle und voller Bericht : heise.de

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LG Berlin: Betreiber haftet für rechtswidrige Inhalte in RSS-Feeds

Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. April 2010 haftet der Betreiber einer Website für Rechtsverletzungen in einem eingebundenen RSS-Feed eines Dritten (27 O 190/10). Der Seitenanbieter sei “Herr des Angebots” und mache sich dieses zu Eigen, sodass er für ehrverletzende Aussagen trotz fehlender Kenntnis als “Störer” hafte.

Ausgangspunkt des Streits war eine Meldung über eine angebliche Liebesaffäre eines Sportlers, die der Antragsgegner auf seiner Website im Rahmen eines “Social-News-Dienstes” wiedergab. Die in der Meldung genannte Frau sah dadurch ihr Persönlichkeitsrecht und ihre Privatsphäre verletzt. Nach einer anwaltlichen Abmahnung entfernte der Seitenbetreiber zwar den Text, weigerte sich jedoch, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

quelle und vollstaendiger bericht : heise.de

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