Partnerschaft mit Softonic: Gratis-Software für drei Franken

GMX, Sueddeutsche.de, FAZ.net und Web.de verdienen hinter dem Rücken der Hersteller mit Freeware Geld. Diese sind empört und Verbraucherschützer warnen. Die Portalbetreiber sehen sich aber im Recht.

Quelle: 20min.ch / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Abzocke am Automaten: Kartellamt stoppt Fünf-Euro-Gebühr

Das Bundeskartellamt hat der von den Banken vorgeschlagenen Automatengebühr von bis zu fünf Euro eine Abfuhr erteilt. Die Gebühren müssten deutlich niedriger sein, so die Behörde.

Im Streit um die hohen Gebühren für das Abheben an fremden Geldautomaten lehnt das Bundeskartellamt eine von den Banken und Sparkassen vorgeschlagene Obergrenze von fünf Euro als zu hoch ab. Dies habe das Kartellamt den Bankenverbänden am Montag mitgeteilt, sagte ein Sprecher der Behörde der “Financial Times Deutschland”. “Der Maximalbetrag ist einfach zu hoch.” In seinem Brief an die Bankenverbände kritisierte das Kartellamt laut Bericht, dass sich die Höchstgrenze wie ein Festbetrag auswirken würde, unter dem kaum eine Bank bleiben würde.

quelle und vollstaendiger Bericht: n24.de

via abzocknews.de

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Cyber-Spanner beobachtet Schülerinnen über deren Webcams

Ein Computerkrimineller aus dem Rheinland soll in die PCs von mindestens 150 Mädchen eingedrungen sein und die Kinder über Webcams ausspioniert haben, berichtet das Westfalen-Blatt. Für den Zugriff auf die Webcam nutzte er einen Trojaner, den er per E-Mails mit gefälschtem Absender als Bildschirmschoner verteilte. An die Adresse sei er durch den Einbruch in ein ICQ-Konto eines Versmolder Gymnasiasten gelangt. Der Täter soll über einschlägige Internetforen noch eine Vorauswahl getroffen haben, welchen Mädchen er das Schadprogramm unter dem Namen des Schülers zusendet.

quelle : heise.de

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OPM Media legt bei Gericht falsche AGB vor

Die OPM Media GmbH des Frank D. hatte ein Problem: ihre “Allgemeinen Lesitungsbedingungen” (ALB) waren vermutlich bis Mitte Oktober 2009 fehlerhaft (genaues Datum der Änderung derzeit noch unklar). Juristischer Hintergrund: der Vertragsschluss sollte mit der Anmeldung stattfinden, in der dann folgenden Email wurde die Widerrufsbelehrung geschickt. Dann beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Die Widerrufsbelehrung sprach aber nur von zwei Wochen.

Folge: Die Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen, bis man richtig belehrt wird. Man kann also in diesen Fällen jederzeit – sogar noch in einem Gerichtsverfahren – widerrufen.

quelle und voller Bericht : kanzlei-thomas-meier.de

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