Netzneutralität in Gefahr: Kabelanbieter wollen Geld

Die Debatte über die sogenannte Netzneutralität wird hitziger. Während die deutschen Kabelbetreiber eine Kostenbeteiligung von Youtube & Co. will, fordert eine Initiative die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität in Deutschland. In den USA geraten unterdessen Google und Facebook aneinander.

Unternehmen, die massiv vom Internet profitieren, sollten sich auch an den Netzkosten beteiligen, sagt der Geschäftsführer des Verbands Deutscher Kabelnetzbetreiber, Peter Charissé. “Das sind vor allem die Videoanbieter wie Youtube.” Der Verband forciert damit die Debatte über die Netzneutralität – dieses Prinzip sieht einen gleichberechtigten Transport aller Daten im Internet vor. Diese Diskussion komme zum richtigen Zeitpunkt, sagte Charissé. “Wir sind in der gleichen Situation wie die Telekom und viele andere Anbieter, dass wir immer mehr investieren in die Netze.”

quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

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Landeskriminalamt warnt vor «Rip Deal»-Abzocke

Vor betrügerischen Geldtausch-Geschäften mit hohen Summen hat das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz gewarnt. Bei den sogenannten «Rip Deal»-Abzocken werde den Opfern am Rande von Immobiliengeschäften der Wechsel von Devisen oder von kleinen in große Noten mit lukrativer Provision vorgeschlagen, teilte das LKA am Dienstag in Mainz mit.

quelle : rhein-zeitung.de

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Gewinnspiele sind reine Abzocke

Abzocker, die mit angeblichen Gewinnspielen locken, beschäftigen derzeit die Polizei in Westschwaben – auch im Landkreis Günzburg. Die Betrüger gehen dabei ausgesprochen skrupellos vor.

Quelle: Augsburger-Allgemeine.de

via abzocknews.de

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Abofalle: Drohung mit SCHUFA-Eintrag ist rechtswidrig

Die Zeiten, in denen die Betreiber von Abofallen das große Geld machen konnten, scheinen so ganz allmählich dem Ende zuzugehen – immer mehr Gerichte entscheiden inzwischen Verbraucher-orientiert, wenn es um Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Abofallen im Internet geht. So auch im vorliegenden Fall.

Was war passiert?

Der Inhaber einer Werbeagentur erhielt von einem Betreiber einer Internet-Abofalle eine Rechnung über 96,- EUR für die vermeintliche Nutzung der Dienste der Abofalle. Als dieser Rechnung mit dem Hinweis widersprochen wurde, dass die zwölfjährige und somit minderjährige Tochter den Vertrag ohne Wissen der Erziehungsberechtigten abgeschlossen habe und diesem in der Folge nachträglich seitens der Erziehungsberechtigten nicht zugestimmt wurde und der Vertrag hilfsweise widerrufen wurde, erhielt der Inhaber der Werbeagentur eine „LETZTE Mahnung“, in deren Rahmen ein negativer SCHUFA-Eintrag im Falle einer Nichtzahlung der Rechnung angedroht wurde.

quelle und vollstaendiger Bericht : e-recht24.de

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Adobe schließt kritische Lücke im PDF-Reader

Adobe hat heute einen außerplanmäßigen Patch für den PDF-Reader sowie Acrobat veröffentlicht. Damit wird eine kritische Sicherheitslücke beseitigt, die auf der Sicherheitskonferenz Black Hat Anfang August 2010 enthüllt wurde.

Durch das Öffnen eines speziell manipulierten PDF-Dokuments kann beliebiger Code ausgeführt werden, so dass Schadsoftware auf das betroffene System gelangt. Beim Schließen dieser einen Sicherheitslücke bleibt es nicht. Mit dem Patch auf Version 9.3.4 werden auch gleich noch weitere Sicherheitsprobleme beseitigt, heißt es im Security Bulletin.

quelle : winfuture.de

via : pc-service-overmann.eu

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Fünf Jahre Haft für Internet-Betrüger

Online-Händler wegen Betrugs in 2031 Fällen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Bonner Landgericht hat am Freitag einen Internet-Händler wegen Betrugs zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Im November 2009 begann der Verkäufer mit dem Betrug seiner Kunden, um Umsatzsteuerschulden in Millionenhöhe zu begleichen.

Das Bonner Landgericht verurteilte am Freitag einen 39-jährigen Online-Händler wegen Betrugs in 2031 Fällen zu fünfeinhalb Jahren Haft. Ab November 2009 lieferte der Händler Waren, die seine Kunden per Vorkasse bezahlten, nicht mehr aus. So verursachte der Betreiber eines Online-Shops in nur drei Monaten einen Schaden von etwa 610.000 Euro. Als sich Strafanzeigen gegen den Geschäftsmann häuften, flog der Betrug auf.

quelle :t-online.de

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14 neue Updates von Microsoft

Wie jeden zweiten Dienstag im Monat ist heute wieder Patch-Day bei Microsoft. Angekündigt waren 14 sicherheitsrelevante Updates für Windows und Office, die teilweise als kritisch eingestuft wurden.

Um die neuen Sicherheits-Updates zu beziehen, empfehlen wir die Nutzung der Microsoft Update Website. Andernfalls besteht die Möglichkeit, sich die Update-Dateien direkt aus dem Microsoft Download-Center bzw. den im Artikel verlinkten Security Bulletins zu laden.

quelle und vollstaendiger Bericht : pc-service-overmann.eu

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TV-Produktionsfirma sucht Opfer von dreiste Abschleppmethoden

Wer Opfer von dreister Abschleppmethoden geworden ist wie z.b. auch der Parkraeume KG, kann sich hier nun beteiligen, hier einmal die Bitte der TV-Produktionsfirma :

Wir von Magma TV sind eine unabhängige TV-Produktionsfirma und wollen einen Beitrag über dreiste Abschleppmethoden auf Privatparkplätzen drehen.
Dafür suchen wir Geschädigte, die mit solchen Abschleppfirmen schon zu tun hatten und darüber berichten möchten.
Wenn Ihnen so etwas passiert ist, melden Sie sich bei uns und erzählen Sie uns kurz Ihre Geschichte.
Sie erreichen uns per Mail unter recherche@magmatv.de unter dem Betreff “Parkplatz-Abzocke” oder telefonisch unter 02233 96 36 185
Schöne Grüße

MagmaTV

Wir hoffen das sich dazu einige finden werden die fuer Informationen sorgen koennen und dem TV Team weiter helfen kann.

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Starcraft 2 : patch 1.0.3

In dieser Nacht wurde nun der 3 patch in folge herausgebracht, patch 1.0.3 bringt folgendes mit sich bzw. behebt folgenden Fehler :

StarCraft II: Wings of Liberty – Patch 1.0.3

Behobene Fehler

* Es wurde ein Problem behoben, das einige Spieler davon abhielt, vom Login-Bildschirm aus auf den Offline-Modus zuzugreifen.

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Gericht: “Schwarz-Surfen” ist doch keine Straftat

Das Amtsgericht Wuppertal verlässt seine bisherige Linie und sieht keinen Strafbestand mehr erfüllt, wenn ein Nutzer über ein fremdes, ungesichertes WLAN online geht.

Das geht aus einer Mitteilung der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf hervor. Diese verteidigte einen Mandanten, der wegen eines solchen “Vergehens” angeklagt war. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung einer Hauptverhandlung wurde abgewiesen.

Im Jahr 2007 hatte das Amtsgericht Wuppertal einen Notebook-Nutzer noch wegen der unberechtigen Nutzung eines offenen WLANs verurteilt. Im Urteil stützte man sich auf das so genannte Abhörverbot, nach dem mit Funkempfängern nur Nachrichten empfangen werden dürfen, zu deren Adressatenkreis man gehört.

quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de

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