Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf (PDF-Datei) “zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht” beschlossen. Laut der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagenen Initiative sollen Journalisten künftig nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden, wenn sie ihnen zugespielte Dienstgeheimnisse auswerten oder veröffentlichen. Dafür soll der § 353b des Strafgesetzbuches (StGB) ergänzt werden. Darin wird einerseits Amtsträgern, die ein Dienstgeheimnis verraten, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren gedroht. Andererseits soll ein neuer Absatz die Anwendung der “Beihilfe zum Geheimnisverrat” ausschließen und somit Journalisten begünstigen.
quelle : heise.de
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