Erneuter Dämpfer für Internetabzocker: Der Anbieter einer Internetseite, auf der „Outlets“, also Fabrikverkäufe, nachgewiesen werden, muss die Kosten für die Nutzung der Seite deutlich machen und hat es zu unterlassen Verbraucher in Kostenfallen zu locken. Dies hat das Landgericht Frankfurt auf eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen entschieden.
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via abzocknews.de
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