BGH-Urteil zur Nutzung von Marken in Kopfzeilen von Webseiten

Verwendet der Betreiber einer Website auf einer Unterseite bewusst eine Produktbe-zeichnung, die mit der geschützten Marke eines Dritten verwechselbar ist, provoziert er Such-ergebnisse bei Google. Er haftet dann für rechtsverletzende Treffer, so der Bundes-gerichtshof.

quelle : zdnet.de

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Betrug: Schwindel im Namen der Behindertenwerkstatt

In Bad Säckingen geben sich mutmaßliche Betrüger als Mitglieder der Wallbacher Behinder-tenwerkstatt aus. Unter diesem Vorwand versuchen sie, Alltagsprodukte wie Wäsche-klammern oder Putztücher zu überhöhten Preisen zu verkaufen.

Quelle: Suedkurier.de

via abzocknews.de

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Revival der Gaga-Viren-Die Lockmail-Masche

Wenn vor einem Jahrzehnt Virenautoren möglichst viel Schaden anrichten wollten, verschickten sie Lock-Mails mit Betreffzeilen wie “Anna Kournikova nackt” – den Rest erledigte der PC-Nutzer dann selbst. Inzwischen agieren Viren eigentlich viel cleverer, die PC-Nutzer aber nicht unbedingt.

Glaubt man dem amerikanischen Sender Fox News, der nicht unbedingt im Ruf steht, dass Dramatisierung ihm immer fremd wäre, dann fegte Ende letzter Woche ein tückisches PC-Virus durch das Web, das angeblich “Server bei ABC, Nasa, Comcast und Google” außer Gefecht setzte und “möglicherweise sogar die Computer des Heimatschutzministeriums überschwemmte”. Die ach so perfide Attacke sei über eine Lock-Mail mit der Betreffzeile “Here you have” gelaufen: Wer die öffnete und auf einen Link klickte, verseuchte nicht nur den eigenen Rechner, sondern gleich sein ganzes Netzwerk – und potentiell weitere, weil er zeitgleich selbst begann, Viren-Mails zu versenden.

quelle : spiegel.de

via, pc-service

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