VZBV: Der gläserne Verbraucher ist im Netz Realität

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat der Wirtschaft vorgeworfen, Internet-Nutzer zunehmend ohne deren Wissen auszuspionieren und forderte entsprechende Gegenmaßnahmen.

“Der gläserne Verbraucher ist im Internet bereits Realität”, sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen heute in Berlin. Ein aktuelles Gutachten der Technischen Universität München zur digitalen Profilbildung sowie ein Online-Check zum Einsatz von Cookies würden zeigen: Die Erhebung und Verarbeitung von Daten läuft meist ohne Wissen und Einverständnis der Verbraucher ab.

Cookies, Pixeltracking, Network Targeting, Packet Sniffing oder Mousetracking sind nur einige Techniken, mit deren Hilfe Werbewirtschaft und Plattformbetreiber die Nutzer automatisiert ausspionieren, warnten die Verbraucherschützer. Das Ergebnis sind Nutzerprofile, die zur gezielten Ansprache dienen oder lukrativ an Dritte verkauft werden.

Quelle : winfuture.de

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Spam-Betrüger: Nicht schon wieder! Täglich eine Million gewonnen!

Jeden Tag umwerben uns E-Mails mit schnellem Geld, teuren Autos und luxuriösen Uhren. Der Soziologe Wolf Lepenies forscht nach den Absendern.

Quelle : welt.de

via abzocknews.blogspot.com

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„Richtungsweisendes Urteil“: Mahnende Juristin selbst verurteilt

Das ist ein richtungsweisendes Urteil des Schwelmer Amtsgerichts“, sagt der Gevelsberger Rechtsanwalt Christian Edelmann. Er handelte im Auftrag einer Familie, deren minderjähriger Sohn im Internet in eine perfide „Abo-Falle“ tappte, verklagte die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther, die die Anbieterfirma vertritt – und bekam Recht.

Der 17-jährige Sohn der Familie hatte unwissentlich bei einer Internetrecherche seine Personalien auf einer Seite für Ahnenforschung angegeben, ohne dass anfallende Gebühren ersichtlich gewesen wären.

Wochen später flatterte Post ins Haus. Keine Rechnung, sondern sofort eine Mahnung der vom Unternehmen beauftragten Anwältin aus Süddeutschland. Der Gevelsberger habe einen Abonnenten-Vertrag über 60 Euro für die Seite abgeschlossen, hinzu kämen ihre eigenen Gebühren von 50,88 Euro. Sie drohte mit Inkasso-Firmen.

Seine Eltern taten das einzig Richtige in so einem Fall, und zahlten nicht. Sie konsultierten Rechtsanwalt Christian Edelmann. Der schrieb die Münchener Anwältin an, seine Mandantschaft weise die Forderung zurück und fordere Schadensersatz für die angefallen Anwaltskosten.

quelle : derwesten.de

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