Vor Nummern mit der Vorwahl 0900 warnen Verbraucherzentralen häufig – Abzocker lassen die Nummer gern schalten, um Anrufer in teure Warteschleifen zu locken. Allerdings betreibt sie selbst eine solche Nummer.
Quelle : ksta.de
via abzocknews.de
Vor Nummern mit der Vorwahl 0900 warnen Verbraucherzentralen häufig – Abzocker lassen die Nummer gern schalten, um Anrufer in teure Warteschleifen zu locken. Allerdings betreibt sie selbst eine solche Nummer.
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via abzocknews.de
Mit Telefonanrufen geht eine dubiose Firma namens DIRS GmbH derzeit auf Opferjagd. Bei den Anrufen wird versucht, arglose Menschen zum Anschluss eines teuren Domain-Vertrags zu bringen.
Es war Anfang November, als vermutlich eine Callcenter-Beschäftigte unverlangt und unerwünscht in einem kleinen Handwerksbetrieb in Oberbayern anrief. Die Anruferin behauptete, es gebe Interessenten für eine Domain, die der des Betriebs ganz ähnlich sei. Damit bestehe die Gefahr, so suggerierte die Callcenter-Beschäftigte, dass dem Handwerksbetrieb Kunden und Aufträge verloren gingen. Dies könne nur verhindert werden, indem man die betreffenden Domains mit Endungen wie .eu, .info oder.net registrieren lasse.
Es kam zu einem Verkaufsgespräch – und schon wenige Tage nach dem unverlangten Werbeanruf (Cold Call) erhielt der Betriebs-Inhaber eine satte Rechnung. Für die Registrierung von drei Domains für ein Jahr wollte die DIRS GmbH mit Sitz in Düsseldorf knapp 700 Euro kassieren. Allein die “Freischaltungsgebühr” pro Domain sollte 169,90 Euro pro Domain betragen.
Zum Vergleich: Wer selbst eine Domain mit einer Endung wie .info oder .org registriert, zahlt aktuell etwa zehn bis 20 Euro für ein gesamtes Jahr.
Quelle und voller Artikel : computerbetrug.de
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnen davor, dass der Verbraucher- und Datenschutz im Internet unter die Räder kommt. “Leider kommen diese Fragen auch bei dem morgigen Nationalen IT-der Gipfel zu kurz”, so der Bundedatenschutzbeauftragte Peter Schaar. “Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssen als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden”, ergänzt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Verbraucher- und Datenschutz müssen originäre Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug werden, fordern die Daten- und Verbraucherschützer. Hierzu haben sie einen Fünf-Punkte-Katalog formuliert. Elementare Bausteine zur Wahrung der Nutzerrechte sind ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie das Verbot der Erhebung, Verknüpfung und Verbreitung persönlicher Daten ohne eine aktive informierte Einwilligung.
Kodex ist ein erster Schritt
Als ersten guten Schritt bezeichneten der Bundesdatenschutzbeauftragte und der vzbv den am 1. Dezember 2010 von der Internetwirtschaft vorgelegten Datenschutz-Kodex. Die Selbstverpflichtung stellt eine zentrale Anlaufstelle in Aussicht, um Widersprüche unbürokratisch regeln zu können. “Problematisch ist aber, dass man den Widerspruch individuell für jedes beteiligte Unternehmen einreichen muss”, sagt Billen. Da könne in der Summe schon einiges an Aufwand zusammenkommen. Er kündigte an, die Umsetzung der Selbstverpflichtung kritisch zu begleiten und zu prüfen, ob sie als Alternative zu einer gesetzlichen Regelung taugt.
Quelle und vollstaendiger Bericht : vzbv.de
Wegen Millionenbetrugs mit angeblichen Gewinnspieldiensten wie Win-Express, Extrawin.tv und Eurowin 24 müssen sich von Montag an ein Mann und eine Frau in Essen vor Gericht verantworten.
Die beiden Beschuldigten sollen 2009 und 2010 gemeinsam mit Komplizen rund 70.000 Menschen um bis zu sechs Millionen Euro betrogen haben.
Der Anklage zufolge hatte sich der Mann über Kontakte in der Call-Center-Branche Adressdaten – vor allem ältere Kundendaten von Lotteriegesellschaften – besorgt. Die potenziellen Opfer ließ er dann von Callcentern anrufen. Die Callcenter-Beschäftigten mussten den Angerufenen gegenüber behaupten, sie hätten an einem zunächst kostenlosen Gewinnspiel in Verbindung mit einem Gewinnspieleintragungsdienst teilgenommen und dabei die Kündigungsfrist versäumt. Deshalb müssten für mindestens drei Monate einen Betrag von – je nach Produkt – 89 Euro (Win-Express, Deutscher Vorteilsclub 49), 95,70 Euro (Extrawin.tv) oder 149,70 Euro (Eurowin 24) bezahlen.
Quelle : computerbetrug.de