Arbeitslosengeld II: Warmer Geldregen für Hartz-IV-Empfänger

Eine heiße Dusche darf für Hartz-IV-Empfänger nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, entschied das BSG schon vor Jahren. Viele Jobcenter ließen ihre Arbeitslosen die Warmwasserkosten dennoch selbst zahlen – und müssen nun dafür büßen.

Den Jobcentern drohen Nachzahlungen an Hartz-IV-Empfänger in Millionenhöhe. Wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch entschied, können Arbeitslose überhöhte Abzüge für die Warmwasserbereitung auch für die Zeit vor dem einschlägigen Grundsatzurteil des BSG zurückfordern (Az.: B 14 AS 61/09 R).

Am 27. Februar 2008 hatten Deutschlands oberste Sozialrichter klargestellt, dass die Heizkosten vom Jobcenter bis auf etwa 6,30 Euro im Monat komplett übernommen werden müssen. Denn das ist der Betrag, der für heißes Wasser bereits in der monatlichen Leistung für den Lebensunterhalt von derzeit 359 Euro enthalten ist (Az.: B 14/11b AS 15/07 R). Viele Jobcenter hatten ihren Kunden aber deutlich mehr abgezogen. So wurden etwa in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich 18 Prozent der Heizkosten nicht erstattet, wenn darin auch Warmwasserkosten enthalten waren. Eine ähnliche Verwaltungspraxis gab es auch in einigen anderen Bundesländern.

Quelle : focus.de

Share

Jugendmedienschutz: Staatsvertrag scheitert am Widerstand im Netz

Aus für ein Großprojekt: Nach einem Politpoker in Nordrhein-Westfalen ist der umstrittene Staatsvertrag für Jugendschutz im Internet vorläufig am Ende. Netzaktivisten und Blogger gaben den Ausschlag.

Quelle : focus.de

via abzocknews.de

Share

Branchenbuch-Verlage im Weihnachtsgeschäft: Verbraucherzentrale warnt vor Rechnungen

Im “Weihnachtsgeschäft” befinden sich offensichtlich mehrere Branchenbuch-Verlage. Dazu gehört auch eine GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH mit Sitz in Düsseldorf, die unter www.gewerbeauskunft-zentrale.de ein nach Auffassung der Verbraucherzentrale sogenanntes “Nutzlosregister” betreibt.

Quelle : vzsa.de

via abzocknews.de und antiabzockenet.blogspot.com

Share

Vorsicht: Bei Anruf Abzocke

Ende November fing es an: Bei Rolf Müller (77) schellt das Telefon. An einem Gewinnspiel habe er teilgenommen, erklärt der Anrufer. „Davon weiß ich nichts“, schildert Müller. Angeblich habe er im Dezember letzten Jahres das für neun Monate kostenlose Gewinnspiel abgeschlossen. Da er nicht zum September-Ende gekündigt habe, sei es um zwölf Monate à 49 Euro verlängert.

Mehrere Anrufe folgten. Müller betonte stets, er könne sich nicht an einen Abschluss erinnern. „Dann bot man mir ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten an. So hätte ich nur noch dreimal 49 Euro zu zahlen.“ Einen Nachweis darüber, dass er tatsächlich einen Vertrag geschlossen habe, forderte Rolf Müller mehrfach – ebenso die Nennung des Veranstalters. „Genau das sollte man auch tun“, erklärt Dagmar Blum. Sie leitet die Solinger Verbraucherzentrale und bearbeitet mehrfach wöchentlich ähnliche Fälle. „Der Anbieter muss nachweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist“, sagt Blum.

Quelle : solinger-tageblatt.de

Share