Abofallen: Kein Konto für Abzocker

Eine öffentliche Sparkasse darf einer Inkassofirma, die für die Betreiber von Abofallen arbeitet, die Eröffnung eines Girokontos verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Fall der Frankfurter Sparkasse entschieden (Az. 1 K 1711/10.F).

Quelle : test.de

via abzocknews.de

Share

Online-Nepp: Anklage wegen Kostenfalle

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Anklage wegen Betrugs gegen Michael Burat und seine frühere Geschäftspartnerin Katarina D. zugelassen (Az. 1 Ws 29/09). Burat wird vorgeworfen zwischen August 2006 und April 2008 zunächst allein, später mit Katarina D., Internetdienste wie einen Routenplaner betrieben und Kunden zur kostenpflichtigen Anmeldung verleitet zu haben.

Quelle : test.de

via abzocknews.de

Share

Duke Nukem Forever in Deutschland unzensiert

Die Entwickler aus dem Hause Gearbox haben heute in ihrem Community-Forum mitgeteilt, dass die USK “Duke Nukem Forever” geprüft und dem kommenden Ego-Shooter dabei die Einstufung “Ab 18 Jahren” zugeteilt hat.

Gearbox stellte klar, dass “Duke Nukem Forever” in Deutschland somit unzensiert in den Handel kommen kann. Zudem wird man sowohl die deutsche als auch die englische Sprachausgabe integrieren. Die kultigen Kommentare des Spielehelden kann man somit ohne Einschränkungen genießen. Hail to the king, baby!

“Duke Nukem Forever” wird in den USA am 3. Mai 2011 in den Handel kommen. In Deutschland muss man sich maximal drei Tage länger gedulden. Der Titel wird für Windows-PCs, die Xbox 360 und die Playstation 3 zu haben sein.

Quelle : winfuture.de

Share

Miese Nummern-Was Vorwahlen kosten

Bei Service-Hotlines bestimmt die Vorwahl, welche Kosten auf den Anrufer zukommen.Was verbirgt sich unter der 0800, was hinter der 0180? Und ist die 0137 günstiger als die 0138? Hier ein Überblick.

Bei Anrufen auf Service-Rufnummern von Unternehmen sollen Verbraucher künftig nicht mehr für Endlos-Warteschleifen zahlen müssen. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Der tritt aber erst nächstes Jahr in Kraft. Bis dahin müssen Verbraucher noch genau hinsehen, welche Vorwahlen sie anrufen.

Quelle : n-tv.de

Share

Bundesgerichtshof bestätigt strenge Anforderungen an Zulässigkeit von Werbeanrufen

Die strengen Anforderungen, die das deutsche Recht an die Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern stellt, sind mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Das hat der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden (Urteil vom 10. Februar 2011, Az.: I ZR 164/09).

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen, die sich zu diesem Thema bereits im Jahr 2003 mit der örtlichen Krankenkasse vor Gericht traf. Damals hatte sich das Versicherungsunternehmen verpflichtet, keine Verbraucher ohne deren Einverständnis zu Werbezwecken anzurufen. Bei einem Verstoß drohte eine Strafe von 5000 Euro – pro Anruf. Als sich im September 2008 zwei Verbraucher über Werbeanrufe der Versicherung beschwerten, forderte die Verbraucherzentrale daraufhin die Zahlung von 10.000 Euro. Die betroffenen Verbraucher waren durch Mitarbeiter eines Call-Centers angerufen worden, das von der Versicherung beauftragt worden war.

Quelle : heise.de

Share

“Gefällt mir” Guttenberg-Gruppe wächst rasant

Die Guttenberg-Fans sammeln sich bei Facebook. Eine neue Gruppe zählt bereits mehr als 245.000 Mitglieder.

Karl-Theodor zu Guttenberg kann nach seinem Rücktritt zumindest auf die “Freunde” beim Online-Netzwerk Facebook zählen. Bis Dienstagabend gewann die Facebook-Gruppe “Wir wollen Guttenberg zurück” mehr als 245.000 Unterstützer und wuchs weiter.

Schon auf dem Höhepunkt der Plagiatsvorwürfe gegen den damals noch nicht zurückgetretenen Verteidigungsminister vor einer Woche hatten sich seine Fans bei Facebook gruppiert. Die Gruppe “Gegen die Jagd auf Karl-Theodor zu Guttenberg” kam trotz des etwas sperrigen Namens innerhalb weniger Tage auf 336.600 Mitglieder. Sie war vor knapp zwei Wochen ins Leben gerufen worden.

Quelle : n-tv.de

Share

Abo-Falle im Internet: Für kostenlose Programme bezahlt

Über das Internet sollen zwei 27 und 30 Jahre alte Lüneburger bundesweit 65.000 Menschen in die Abo-Falle gelockt und damit einen Gesamtschaden von rund fünf Millionen Euro verursacht haben.

Auch gegen den Geschäftsführer der OPM Media, die die Seite „drive2you“ betreibt, gibt es laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Landshut ein Ermittlungsverfahren.

Laut Polizeisprecher Holger Vehren aus Hamburg haben sie den Betroffenen jeweils Kosten in Höhe von 60 bis 80 Euro für angeblich von ihnen abgeschlossene, kostenpflichtige Abo-Verträge in Rechnung gestellt. Weiterhin sollen sich die Beschuldigten Geld für das Herunterladen von Programmen (Firefox, Open Office, Adobe Reader, Nero) aus dem Internet in die eigene Tasche gewirtschaftet haben, obwohl diese laut den Herstellern ausschließlich zum kostenfreien Download hätten angeboten werden dürfen. Knapp zwei Jahre ermittelten die Hamburger Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt für Computerkriminalität und Urheberrechtsverletzung.

Quelle : kreiszeitung.de

Share