“Alle hier sind total geschockt” Berliner Eisbär Knut ist tot

Der Berliner Eisbär Knut ist tot. Das vierjährige Tier brach im Zoo zusammen und wird tot im Wasser gefunden. Woran der bekannteste Eisbär Deutschlands gestorben ist, ist noch nicht bekannt. Das Tier soll nun obduziert werden.

Berlins Eisbär-Star Knut ist tot. Nach Angaben von Bären-Kurator Heiner Klös brach das vierjährige Tier zusammen und trieb tot im Wasser des Eisbärgeheges. Wodurch Knut gestorben ist, ist noch unklar. “Knut ist am Nachmittag ins Wasser gegangen, zuckte noch und war kurz danach tot”, sagte Klös. “Alle hier sind total geschockt”, beschrieb Zoosprecherin Claudia Bienek die Situation im Zoo.

Quelle : n-tv.de

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Umsonst warten: Kabinett stoppt Telefon-Abzocke

Service-Hotlines bieten Hilfe bei Problemen aller Art. Leider lassen sich die Firmen diese Hilfe gut bezahlen, über die Telefongebühren. Und das schon, während man auf die Hilfe wartet. Dem soll nun ein Riegel vorgeschoben werden.

Die Bundesbürger müssen sich schon bald nicht mehr mit Abzocke bei Telefon-Warteschleifen herumärgern. Im kommenden Jahr sollen Anrufer für die Wartezeit bei Service-Hotlines nichts mehr zahlen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will das Bundeskabinett auf den Weg bringen. Die Koalition hatte sich in der Vorwoche nach langem Streit auf eine Lösung geeinigt. Zu dem Kompromiss gehört auch eine Einigung zum flächendeckenden Ausbau schnellerer Internetverbindungen. Zudem sollen Verbraucher ihren Internet- und Telefonanbieter leichter wechseln können.

Quelle : n-tv.de

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Neue Abzocke: Fiese Bauernfänger in Berlin unterwegs

Aufgepasst! Fiese Betrüger sind mit einer neuen Masche in Berlin und Brandenburg unterwegs. Sie versprechen 32 Mio. Euro. “Mein Name ist Alfred Costanzo, Rechtsanwalt für Erbrecht. Ich bin ein rechtlicher Konsul bei Costanzo Lawyers, ansässig in Italien”. So beginnt der Brief, den zahllose Berliner derzeit aus ihren Briefkästen fischen.

quelle : berlinonline.de

via abzocknews.de

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Microsoft legt Botnetz trocken

Das Botnetz Rustock gilt als größter Spamversender weltweit. Microsoft hat US-Strafverfolgungsbehörden jetzt dabei geholfen, die Kommandoserver des Botnetzes vom Netz zu trennen. Vorausgegangen war eine Klage des Konzerns, die am vergangenen Mittwoch zu mehreren Durchsuchungen geführt hatte.

Wie das Wall Street Journal berichtet, beschlagnahmten US-Marshalls bei sieben Hosting-Unternehmen landesweit Server, die für die Steuerung infizierter Computer – sogenannter Bots – genutzt wurden. Die Aktion lief unter dem Namen ‘Operation b107’.

“Das Botnetz hat schätzungsweise mehr als eine Million Rechner unter seiner Kontrolle”, schreibt Richard Boscovich, leitender Anwalt der Microsoft Digital Crimes Unit, in einem Blogeintrag. “Es war in der Lage, täglich Milliarden Spam-E-Mails zu verschicken.”

Quelle : silicon.de

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OLG Köln zweifelt IP-Adressen-Erfassung für Tauschbörsen-Abmahnungen an

Bereits in der Vergangenheit hatten einige Gerichte die Erfassung von IP-Adressen zur Vorbereitung von Massenabmahnungen an Tauschbörsennutzern als zweifelhaft kritisiert. Nun kommt das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem weiteren Fall zu dem Ergebnis, dass IP-Adressen fehlerhaft ermittelt worden waren und daher die offensichtliche Rechtsverletzung” fehle, die für eine Abmahnung notwendig ist. Dies entschied das Gericht mit Beschluss vom 10. Februar 2011 (Az. 6 W 5/11).

Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei hatte für Ihren Mandanten, den Pornoproduzenten Gröger MV GmbH & Co. KG, vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe der Daten von 33 IP-Adressen bei einem Internetprovider erwirkt. Anhand der herausgegebenen Kundendaten wurde unter anderem der Beschwerdeführer der jetzigen Entscheidung abgemahnt. Dieser bestritt jedoch, dass die fragliche IP-Adresse zu dem angegebenen Zeitpunkt seinem Anschluss zugeordnet war, die IP-Adressen seien fehlerhaft ermittelt worden. So soll ihm trotz dynamischer Vergabe die identische IP-Adresse drei Tage am Stück zugeordnet gewesen sein. Eine solche angebliche Zuteilung gleicher IP-Adressen an andere Kunden über einen Zeitraum von mehr 24 Stunden sei auch bei anderen Einträgen in der Liste feststellbar.

Der Anschlussinhaber hatte mit seiner Beschwerde gegen eine vorhergehende Entscheidung des Landgerichts Erfolg. Nach Ansicht der Richter des OLG bestünden “erhebliche Zweifel, ob die Antragstellerin die IP-Adressen, die Gegenstand des Verfahrens insgesamt sind, zuverlässig ermittelt hat”. Damit fehle es an der erforderlichen “Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung”, die aber Voraussetzung für eine Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Kunden und damit einer Abmahnung ist.

Quelle : heise.de

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