Neue Schlappe vor Gericht für Abofallenbetreiber

Die Firma Content4U GmbH, die seit Jahren Abofallen im Internet betreibt, hat vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen.

Die dortige Richterin hatte zu beurteilen, ob der Preishinweis auf der
Seite download-service.de so deutlich gestaltet ist, dass es hier zu einem 2-Jahres-Vertrag über 192,- € (pro Monat 8,- €) gekommen sei.

Dies verneinte die Richterin. Der hier in Frage stehende Preishinweis sei eine allgemeine Geschäftsbedingung, die für den Verbraucher i. S. d. § 305c Abs. 1 BGB überraschend sei und somit nicht Vertragsbestandteil werde.

Infolgedessen fehlt den Forderungen die Rechtsgrundlage.

Dieses Urteil ist schon deswegen begrüßenswert, weil es den meisten Anbietern von Kostenfallen im Internet die Grundlage für ihre unberechtigten Forderungen eindeutig entzieht.

Beratung und Musterschreiben bietet hierzu die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in ihren Beratungsstellen an.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : verbraucherzentrale-sh.de

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Datenschützer empfehlen Piwik zur Webanalyse

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sieht im frei verfügbaren Webtracking-Werkzeug Piwik eine rechtlich einwandfreie Alternative zu Google Analytics und vergleichbaren Diensten zur Webanalyse. Allerdings sollen beim Einsatz bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. Die Datenschützer loben an der Open-Source-Software allgemein, dass sie im Unterschied zu vielen gehosteten Produkten zur Verfolgung der Besucher von Webseiten die dafür herangezogenen Daten nicht extern und bei Dritten verarbeitet, sondern auf dem Server des Betreibers selbst.

Eine Prüfung (PDF-Datei) des Programms habe ergeben, dass es bei Einhaltung einiger Rahmenbedingungen datenschutzkonform eingesetzt werden könne. Das ULD betont, dass die abgegebene positive Beurteilung des Produktes im Rahmen der Nutzungsanalyse nicht einer Zertifizierung im Rahmen eines Verfahrens zur Erteilung eines Gütesiegels gleichkomme. Bisher gebe es keine derart geprüften Werkzeuge zum Webtracking.

Quelle : heise.de

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BBC: Murdoch-Zeitung verwendet per Trojaner gestohlene Informationen

Die Zeitung News of the World soll gestohlene E-Mails von einem Hacker gekauft haben. Das hat der britische Fernsehsender BBC in seiner investigativen Sendung Panorama behauptet. Der hinter der Zeitung stehende Verlag News International gehört zur News Corporation von Rupert Murdoch.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Alte Masche, neue Seiten: Nepper, Schlepper, Internet-Abzocker

Keine Frage, Gratissoftware ist eine feine Sache. Dass aber gratis noch lange nicht kostenlos sein muss, dafür sorgen Abzocker-Firmen, die die eigentlichen Freeware-Programme für teures Geld verkaufen wollen. Der Trick ist meist der gleiche. Auf der Suche nach OpenOffice, Adobe-Reader oder Avira-Schutzsoftware gerät man über Google gerne an Portale wie www.download-service.de.

Quelle: Tagesspiegel.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Packstation verifizieren: Wenn Betrüger vor Betrügern warnen

Das ist dreist: Unter dem Betreff “Packstation Verifizieren” verschicken unbekannte Betrüger derzeit Mails – in denen sie vor Betrügern warnen.

“Packstation Verifizieren” lautet der Betreff der Mails, die angeblich vom Absender support@dhl.de stammen und derzeit zu Zigtausenden verschickt werden. Der dreiste Inhalt: Die Empfänger werden vor Betrügern gewarnt – und sollen gleichzeitig ihre Packstation-Daten herausgeben an den Absender.

quelle : computerbetrug.de

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Telefon-Betrug: Kein Anruf unter dieser Nummer

Für ein Telefonat, das er angeblich vor zehn Monaten mit einer teuren Servicenummer geführt haben sollte, bekam ein Stockumer jetzt eine Rechnung über 90 Euro. Bloß nicht bezahlen, warnt die Verbraucherzentrale – das ist pure Abzocke und Betrug.

Quelle: DerWesten.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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