Abofallenbetreiber muss Opfer Anwaltskosten ersetzen

Das Amtsgericht Mainz hat den Betreiber von top-of-software.de zur Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten verpflichtet, die einem Nutzer zur Abwehr einer unberechtigten Forderung entstanden sind. Das hat Rechtsanwalt Christian Reckling von der Kanzlei Schlömer & Sperl mitgeteilt. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt die Site seit längerem in einer Liste mit bekannten Abofallen.

Der Kläger hatte ursprünglich mit Google nach einer kostenlosen Virensoftware gesucht. Von dort gelangte er durch einen der ersten fünf Einträge auf top-of-software.de. Dahinter verbirgt sich im Wesentlichen eine Datenbank mit Informationen über aktuelle Software, meist Freeware. Zugriff auf die Informationen und den Link zum Download gewährt top-of-software.de aber nur angemeldeten Nutzern.

Quelle : zdnet.de

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Abzocke: Vertippen bei Call-by-Call kann teuer werden

Wenn man die Nummer des Call-by-Call-Anbieters zu schnell und unaufmerksam ins Telefon eintippt, kann man möglicherweise eine böse Überraschung erleben. Ein Vertippen in der Sparvorwahl kann teuer werden, denn wenn beispielsweise eine Null beim Wählen fehlt, kostet das Gespräch gleich ein Vielfaches mehr.

Quelle: Verivox.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Angebliche Verbraucherschützer im Saarland aktiv

Seit einigen Wochen versuchen schon wieder von Dienstleistungsunternehmen beauftragte Callcenter, die sich am Telefon angeblich als Verbraucherzentrale ausgeben, Verbrauchern im Kreis Saarlouis persönliche Daten zu entlocken.

Quelle: Vz-Saar.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via 2 : abzocknews.de

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Umfrage zu Abnehmpillen: Dubiose Kuren aus dem Internet

Die Verbraucherzentrale Hessen sucht Menschen, die über ihre Erfahrungen beim Kauf von Schlankheitsmitteln im Internet berichten. Dabei geht es um die Anbieter von Diätpillen, -pulvern und -getränken sowie deren Wirkung.

Quelle: HNA.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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