Das Schwarze Schaf im April 2011: topstar777.de

Unseriösere Website lockt mit DSDS-Gewinnspiel in eine Abofalle

Anbieter: topstar777.de

Vorgang: Die aktuelle Staffel der Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) erfreut sich beim Publikum großer Beliebtheit. Ärgerlich ist jedoch, wenn ein Anbieter im Internet versucht, auf unseriöse Art und Weise auf Kosten der Fans vom Erfolg der Show zu profitieren. So lockt Verbrauchermeldungen zufolge die Seite topstar777.de Nutzer mit einem DSDS-Tipp-Gewinnspiel in eine Abofalle. Dies veranlasste die Markenschutzexperten von OpSec Security, dem Betreiber der Seite den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat April zu verleihen.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Auf der Seite topstar777.de können User zurzeit tippen, welcher Kandidat die aktuelle Staffel von DSDS gewinnen wird. Gekoppelt ist das Voting an ein Gewinnspiel. So soll laut Website unter allen Teilnehmern, die mit ihrem Tipp richtig lagen, eine Reise auf die Malediven verlost werden. Dies klingt zunächst einmal unverdächtig. Wie jedoch Verbraucher OpSec in diesem Monat mitteilten und auch verschiedenen Forenbeiträgen im Internet zu entnehmen ist, schließen Nutzer durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von 96 Euro pro Jahr ab. Dies ist jedoch nicht auf Anhieb ersichtlich. Der Hinweis auf die anfallenden Kosten (96 Euro pro Jahr bzw. 8 Euro pro Monat) erscheint erst, nachdem man für einen Kandidaten gevotet hat und zur Anmeldemaske gelangt. Da aber bereits auf der Startseite das Gewinnspielspiel im Zusammenhang mit dem Voting angekündigt wird, scheint die Eingabe der Daten vermutlich für viele Nutzer selbstverständlich und nicht verwunderlich zu sein, da man ja im Falle des Gewinns informiert werden muss. Außerdem ist der Kostenhinweis auch nicht besonders hervorgehoben und beinhaltet keine Informationen, welche Leistung man dafür erhält. Zwar wird auf der Abstimmungsseite darauf hingewiesen, vor dem Voting die Teilnahmebedingungen in den AGB zu beachten, aber da vermutlich die Mehrzahl der User bei einem derartigen Voting und Gewinnspiel nicht mit einer Kostenpflichtigkeit rechnet – zumal die Teilnahme an Gewinnspielen generell kostenfrei ist – werden sie wahrscheinlich nur von den wenigsten gelesen. Zudem sind sie auch nicht besonders kundenfreundlich. So wird zwar zu Beginn von einem kostenpflichtigen Service gesprochen, doch die Kosten an sich werden erst viel später erwähnt. Etwas schwammig ist auch die Information, welchen Service man für das Geld geboten bekommt. So ist stets nur die Rede davon, dass man Zugang zu kostenpflichtigen Informationen und einen Newsletter erhält.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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ZDF Blickpunkt vom 03.04.11: Betrug mit Reisevermittlungen auf Kaffeefahrten (Video)

Verbraucherschützer warnen vor Tricks bei Gewinnspielen mit Reisevermittlungen. Meistens sollen die angeschriebenen Rentner eine Reise gewonnen haben, für die dann angeblich nur noch Gebühren anfallen. Oft kommt es jedoch weder zu der Reise an den genannten Urlaubsort noch zur Rückzahlung. Der vorher erhobene Betrag wird dann mit einer Rückerstattungs-gebühr verrechnet.

 

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Videoquelle: Youtube.com / Videokanal von scamnewsTV

via abzocknews.de

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Botnet-Studie: Spammer lieben Deutschland

Fast eine halbe Million Computer, die Viren, Phishing-Mails oder Spam verbreiten: Nach Angaben des Anti-Virensoftware-Herstellers Symantec sind mindestens so viele PC Teil von sogenannten Botnetzen, ferngesteuert von Kriminellen. Viele davon stehen in Deutschland.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Verbraucherzentrale warnt vor Abzock-Masche mit angeblich kostenlosen Zeitschriften

Eine Frau aus Wadgassen ist einem Betrüger in Saarbrücken in die Abo-Falle gegangen. Ihr wurden kostenlose Zeitschriften versprochen. Was der Abzocker aber verschwieg: Tatsächlich sollte die Frau zwei Jahre lang dafür bezahlen.

Quelle: Saarbruecker-Zeitung.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Neue Firma für bekannte Abzockseiten

Nachdem Frank Drescher mit seiner Firma OPM Media GmbH im Juni 2010 einen Prozeß verloren hat, liessen sich anscheinend nicht mehr genug Opfer einschüchtern. Die Forderung zur Zahlung für so bekannte Abzockportale wie beispielsweise mitfahrzentrale-24.de sind nach Ansicht des AG Alzey (23 C 2/10) arglistig. Fast unbemerkt wurde vor wenigen Tagen das Impressum mitfahrzentrale-24.de geändert.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

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