Das Landgericht Berlin hat die Betreiber der Seiten drive2u.de und live2gether.de wegen unzureichender Preisinformationen verurteilt (Urteil vom 8. Februar 2011, Az. 15 O 268/10, nicht rechtskräftig). Mit diesem Urteil gab das Landgericht Berlin einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Firma OPM Media GmbH statt.
Quelle: Verbraucherrechtliches.de / Zum Artikel
Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass die Webseiten der OPM Media GmbH, jetzt Paid Content GmbH nicht mehr per Ad-Words-Kampagnen beworben werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass das etwas mit dem o.e. Urteil zu tun hat.
Im Hintergrund bekommt man ein Stühlerücken wahr und dass die derzeitigen Abzockflaggschiffe in die Inkassowelt eintreten, um Platz zu machen für Leute, die bereit sind, für die Abzocke ihre Namen zu verbrennen.