Download-Abzocke kann jeden treffen: Sie registrieren sich für einen scheinbar kostenlosen Internetdienst und sollen wenig später plötzlich 200 Euro dafür zahlen. PC-WELT erklärt, wie Sie sich wehren.
Quelle: Freenet.de / Zum Artikel
Download-Abzocke kann jeden treffen: Sie registrieren sich für einen scheinbar kostenlosen Internetdienst und sollen wenig später plötzlich 200 Euro dafür zahlen. PC-WELT erklärt, wie Sie sich wehren.
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Eine Einwilligungsklausel in einem Auftragsformular, durch die Kunden Kontaktdaten für Werbung per Mail und Fax zur Verfügung stellen, ist ohne gesonderte Zustimmung wettbewerbswidrig. Steht die Klausel nur in den AGB, muss sie ausreichend hervorgehoben sein.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel