Das Landgericht Köln hat den Wettanbieter WestLotto in die Schranken gewiesen. Annahme-stellen des Unternehmens müssen größere Sportwetten von Spielern ablehnen, von denen bekannt ist, dass sie Hartz IV beziehen.
Quelle: focus.de / Zum Artikel
Das Landgericht Köln hat den Wettanbieter WestLotto in die Schranken gewiesen. Annahme-stellen des Unternehmens müssen größere Sportwetten von Spielern ablehnen, von denen bekannt ist, dass sie Hartz IV beziehen.
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