Überraschend schönes Urteil: 96,- Euro-Forderung für Abofalle ist “überraschende Klausel”

Dass es schon viele Urteile gegen Abo-Fallen-Betreiber gibt, ist bekannt. Die Gerichte sehen häufig, dass die “Kunden” von outlets.de, -service.de und ähnlichen Seiten in eine Falle getappt sind, und dass das auch von den Betreibern wie der oder der Content4U GmbH durchaus so gewollt sein könnte.

Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel

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11 Gedanken zu „Überraschend schönes Urteil: 96,- Euro-Forderung für Abofalle ist “überraschende Klausel”“

  1. Hallo,

    wenn sie einen Widerruf gemacht haben ist doch alles gut, es wird kaum ihr Verschulden sein wenn die Firma ihre Adressen so oft und staendig aendern um die Ermittlungen zu erschwaeren.
    Ich persoenlich wuerde einfach gar nicht mehr darauf antworten oder reagieren, aber das ist nur meine persoenliche Meinung dazu.

    Interessant sollte vielleicht folgendes zu lesen auch noch sein : http://www.abzocknews.de/abgezockt-was-jetzt/

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