Kurzurteil zu Abofallen

Rechtsanwälte, die Rechnungen für opendownload.de eintreiben, begehen Beihilfe zum versuchten Betrug und müssen Surfern, die sich mithilfe eines Anwalts wehren, dessen Honorar ersetzen ( Marburg, Az. 91 C 981/09 (81), ebenso AG Karlsruhe, Az. 9 C 93/09).

Quelle: Test.de / Zum Artikel

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via 2 : abzocknews.de

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