Nach Kino.to weiteres Film-Streamingportal offline

Mit der Ermittlungsaktion gegen Kino.to konnte die Filmbranche das derzeit größte deutschsprachige Link- bzw. Streamingportal für Filme vom Netz nehmen, doch es war beileibe nicht das einzige. Mindestens ein halbes Dutzend weitere Seiten standen Gewehr bei Fuß, um die hunderttausenden täglichen Nutzer mit ihren vergleichbaren Streaming- bzw. Link-Diensten mit urheberrechtlich nicht lizenzierten Filmkopien zu beglücken.

Seit Kurzem sind auch das sehr ähnliche Movie2k.to und weitere sogenannte Streamhoster nicht mehr zu erreichen. Schon brodelt die Gerüchteküche: Während die einen vermuten, Movie2k.to sei dem Ansturm der heimatlosen Kino.to-Nutzer nicht gewachsen, gehen andere von weiteren Maßnahmen der Ermittlungsbehörden aus.

Quelle : heise.de

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Lebensmittelkauf im Internet: Einige Online-Shops tricksen Kunden aus

Beim Lebensmitteleinkauf im Internet werden Konsumenten aus Sicht von Verbraucherschützern mitunter ausgetrickst. Einige Online-Shops sollen sogar gegen Gesetze verstoßen.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Gericht stuft DoS-Angriff als Computersabotage ein

DoS-Angriffe werden gemeinhin eher als Kavaliersdelikt betrachtet – rechtlich betrachtet können sie allerdings ernsthafte Folgen haben. Dies zumindest, wenn man die Ansicht des Landgerichts Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten Urteilstext zugrunde legt.

Dieses hatte in einem konkreten Fall eine entsprechende Attacke auf einen Server als Computersabotage bewertet. Das Gesetz sieht im §303b Strafgesetzbuch für diese Tat eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Auch für einen erfolglosen Versuch kann man hier strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Quelle : winfuture.de

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#servergate: Durchsuchungsbeschluss geleakt

Zur Durchsuchung des Rechenzentrums in Offenbach vom Freitag den 20. Mai 2011, bei dem ein Großteil der Server der Piratenpartei beschlagnahmt und teilweise durchsucht worden war, wurde heute morgen offenbar der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 19. Mai geleakt. Die betroffene Firma bestätigte auf unsere Anfrage hin die Authentizität des Inhalts.

Quelle: Netzpolitik.org / Zum Artikel

 

via abzocknews.de

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