Das Social Network Facebook sollte nach Ansicht des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar die über die Gesichtserkennung gespeicherten biometrischen Daten der Nutzer löschen. Die Funktion verstoße hierzulande gegen geltendes Recht. Für entsprechende Anpassungen gemäß der hiesigen Regelungen ist Caspar aber ebenfalls offen.
Die Gesichtserkennung dient zur automatischen Erkennung von Freunden, die auf Fotos der Nutzer abgebildet sind. Hierfür wertet Facebook die von Nutzern auf ihren Fotos markierten Gesichter nach biometrischen Merkmalen aus und speichert sie. So entstehe die vermutlich weltweit größte Datenbank mit biometrischen Merkmalen einzelner Personen, so der Datenschützer.
Quelle : winfuture.de
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