In einem der SZ vorliegenden Fall lag die Forderung ursprünglich bei 34,45 Euro – am ende aber bei 880,18 Euro. Auf drei DIN-A4-Seiten wurde dem Schuldner detailliert aufgelistet, wofür die zusätzlichen Kosten angefallen sein sollen, zum Beispiel für “vorl. Zahlungsverb. GV ugv” oder für “KontoFK. 3/2006″ oder für “VA mit EV Antrag”, oder es handelt sich um zinsen, die mal 5,12 Prozent, mal 13,25 Prozent und mal 6,62 Prozent betragen.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel