Urteil: Hansenet muss Filesharing nicht unterbinden

Internet-Provider sind nicht dafür verantwortlich, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden zu unterbinden. Das geht aus einer Entscheidung hervor, die das Landgericht Köln gefällt hat. Die Klage eines Musikunternehmens, in der die Einrichtung entsprechender Filter gefordert wurde, ist abgewiesen worden.

In dem Rechtsstreit ging es konkret um die Filesharing-Plattform eDonkey. Nach Ansicht der Klägerin, bei der es sich offenbar um das Major Label EMI handelt, liege es in der Verantwortlichkeit des Providers, die Möglichkeit des Downloads geschützter Werke zu unterbinden.

Das Gericht gab jedoch dem beklagten ISP – bei dem es sich wohl um Hansenet handelt – Recht. Demnach würde es eine Überdehnung der Grundsätze der Störerhaftung bedeuten, wenn man einen Diensteanbieter für sämtliches rechtswidriges Verhalten verantwortlich mache. Mit dieser Begründung berief sich das Gericht auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de

Share

Der Preis soll auf dem Knopf stehen

Mitte Juni haben EU-Rat und ein Ausschuss des EU-Parlaments eine neue Verbraucherschutzrichtlinie auf den Weg gebracht, die für Bestellungen im Internet strengere Regeln vorsieht. Damit könnten Abofallen im Internet weitgehend lahmgelegt werden.

Quelle: Badische-Zeitung.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

Hinter vielen Abofallen steht eine Person

My-Donwloads.de, Kochrezept-Sammlung.de, Routenplaner-Service.de, Gedichte-Download.de: Hinter all diesen Webseiten, die Verbraucherschützer als Abofallen kritisieren, steckt ein Mann: Michael Burat.

Quelle: Badische-Zeitung.de / Zum Artikel

Via abzocknews.de

Share

Solingen: Dubiose Rechnungen sorgen für Beschwerden

Nicht selten kommt es vor, dass eine Rechnung über mehrere hundert Euro im Briefkasten landet, bei dem Absender aber gar keine Leistung in Auftrag gegeben wurde. “So ein Fall wird uns mindestens ein Mal im Monat gemeldet”, sagt Ludger Benda, bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) für Recht und Fair Play zuständig. “Und das sind nur die Fälle, bei denen wirklich eine Beschwerde bei uns eingeht.”

Quelle: RP-online.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

Share