Bei Chapso.de keine Kostenpflicht ohne Zustimmung

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

16.09.2011
Chapso.de-Nutzer aufgepaßt!

Chapso.de-Nutzer aufgepaßt!
Keine Kostenpflicht ohne ausdrückliche Zustimmung

Seit dem letzten Wochenende sind die registrierten Nutzer der Website www.chapso.de in heller Aufregung. Die Daboo GmbH hat ihnen per E-Mail mitgeteilt, ab dem 21. September 2011 sei die bislang kostenlose Nutzung der Seite kostenpflichtig. Sie schrieb dazu:

“Die geänderten AGB gelten als stillschweigend angenommen, wenn du nicht binnen von zwei Wochen nach Erhalt dieser Email einen schriftlichen Widerspruch hinsichtlich der AGB-Änderungen an uns sendest.”

“So kommt selbstverständlich keine Vertragsänderung zustande.” erklärt Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. Sie rät allen Betroffenen, auf diese E-Mail nicht zu reagieren und, falls eine Rechnung ins E-Mail-Postfach oder ins Haus flattert, diese keinesfalls zu begleichen. Eine Vertragsänderung bzw. das Zustandekommen eines Vertrages mit Verbrauchern bedarf der ausdrücklichen Annahme eines Angebotes.

Die Daboo GmbH und ihre beiden Geschäftsführer sind abgemahnt und aufgefordert worden, weitere Mitteilungen dieser Art zu unterlassen und alle Betroffenen zu informieren, dass durch einen fehlenden Widerspruch keine Kostenpflicht ausgelöst wird. Nowarra kündigt an, notfalls gerichtlich vorzugehen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : vz-berlin.de

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Notfall-Patch schließt kritische Flash-Lücken außer der Reihe

Adobe hat wie angekündigt einen Notfall-Patch (Version 10.3.183.10) für den Flash-Player veröffentlicht, der einige kritische Lücken schließt. Der Hersteller muss außerplanmäßig reagieren, da eine der Schwachstellen bereits aktiv für Angriffe ausgenutzt wird: Durch die Cross-Site-Scripting-Lücke können Angreifer die Same-Origin-Policy umgehen und so etwa auf das Webmailkonto des Opfers zugreifen oder seine Cookies stehlen. Hierzu muss der Angreifer sein Opfer lediglich auf eine präparierte Webseite locken.

Zu den übrigen fünf Lücken macht Adobe nur spärliche Angaben. Durch vier der Lücken kann ein Angreifer aus der Ferne Schadcode ins System schleusen, unter anderem durch zwei Stack-Overflow-Fehler. Durch die sechste Lücke gelangt der Angreifer an Informationen, auf die er keinen Zugriff haben dürfte (Information Disclosure).

Flash ist bis Version 10.3.183.7 unter allen Desktop-Betriebssystemen verwundbar. Unter Android sind alle Versionen einschließlich 10.3.186.6 angreifbar, die fehlerbereinigte Version trägt die Versionsnummer 10.3.186.7. Den in Chrome integrierten Flash-Player hat Google bereits vor zwei Tagen mit dem Update auf Chrome 14.0.835.186 auf den aktuellen Stand gebracht. Die derzeit installierte Version des Flash-Player kann man bei Adobe in Erfahrung bringen.

Quelle: Heise.de

Firefox user koennen hier : Überprüfen Sie Ihre Plugins anschauen welche Plugins Aktualisiert werden muessen.

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Sicherheitslücken: Bundespolizei bietet Hackern offene Flanke

Veraltete Sicherheitsstandards, unqualifiziertes Personal: Das Computersystem der Bundespolizei ist nach SPIEGEL-Informationen in einem verheerenden Zustand. Mitte Juli hatten Hacker hochsensible Daten gestohlen – laut einem internen Bericht kann das jederzeit wieder passieren.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Streit um Facebooks “Like”-Button zieht Kreise

Die Datenschutzbeauftragten mehrerer Länder und des Bunds unterstützen die Kampagne ihres Kieler Kollegen gegen Social-Network-Plug-ins wie den “Gefällt mir”-Button bei Facebook.

Neben dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sehen auch die Aufsichtsbehörden in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen die damit erfolgende Datenabfrage nicht als rechtskonform an, meldet das Marketing-Fachblatt “Werben & Verkaufen” (w&v). Es würden zu viele personenbezogene Informationen von Surfern an den Betreiber des sozialen Netzwerks weitergeleitet, ohne das den Nutzer darüber ausreichend Klarheit verschafft werde.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Kommentar: Schutz vor Kostenfallen im Internet? Kein Ruhmesblatt

Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet schützen. In Wirklichkeit zeigt der Gesetzentwurf dazu nur, wie realitätsfremd unsere Politiker agieren.

Quelle: Augsburger-Allgemeine.de / Zum Artikel

Via abzocknews.de

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