Urteil: Kein Zahlungsanspruch für Melango

Das Amtsgericht Dresden hat zum Aktenzeichen 104 C 3441/11 abschliessend entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz kein gegen eine Firma aus Dresden zusteht, die sich über das Portal der Melango.de GmbH zur ihrer Website angemeldet hatte.

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