Neues Gesetz: Bald ist Schluss mit der Abzocke bei Warteschleifen

Neue Regelungen sollen dazu führen, dass die Abzocke bei Warteschleifen aufhört. Der Anrufer soll erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zahlen.

Quelle: Augsburger-Allgemeine.de / Zum Artikel

via Abzocknews.de

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Soziale Netzwerke: Auf Facebook kannst du nichts löschen

Ich habe die Probe aufs Exempel gemacht und wollte wissen, was Mark Zuckerbergs Datenimperium über mich weiß. 1222 Seiten umfasst meine Akte. Alles, was gestrichen sein sollte, ist noch da.

Quelle: Faz.net / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Staatstrojaner: Der Computer steht offen wie ein Scheunentor

Ist das Grundgesetz nur ein Software-Feature? Der Chaos Computer Club enthüllt weitere Staatstrojaner-Pannen.

Quelle: Faz.net / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Facebook: Thailand will, dass Facebook 10.000 Seiten löscht

Die thailändische Regierung fordert von Facebook, dass das soziale Netzwerk rund 10.000 Seiten entfernt. Diese würden gegen ein Gesetz, das die Königsfamilie vor Beleidigungen schützt, verstoßen. Theoretisch könnte sogar Facebook-Chef Mark Zuckerberg dafür belangt werden.

Was König Bhumibol Adulyadej und dessen Familie betrifft, kennt Thailand keine Gnade: Wer in einem sozialen Netzwerk (wie natürlich auch im echten Leben) eine Nachricht veröffentlicht, die ein Mitglied der Thai-Royals in irgendeiner Weise beleidigt, dem drohen etliche Jahre Haft.

Wie ‘The Next Web‘ berichtet, ist insbesondere Facebook ins Visier der Hüter des königlichen Rufs geraten: Das Netzwerk wurde aufgefordert 10.000 Seiten zu löschen. Thailändische Nutzer wurden bereits zuvor gewarnt, auf Facebook auch nur die leiseste Kritik an König Bhumibol zu äußern.

Quelle : winfuture.de

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Betrug mit zurückdatierter Post von “Gewinner-Zeit”

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

24.10.2011
Neue Abzocke mit Magazin-Abo und Lotterie-Teilnahme
Warnung vor zurückdatierter Post von “Gewinner-Zeit”

Vom “Beginn Ihrer Gewinner-Zeit” kann keine Rede sein. Stattdessen flattert vermeintlichen Abnehmern des Monats-Magazins “WIN!”, das “Reportagen aus aller Welt und spannende Artikel” zu “Gewinnspielen, Luxus, Reisen, Wellness und Trends” verspricht, eine Zahlungsforderung von 87 Euro fürs erste halbe Jahr ins Haus. “Wer ein Schreiben mit ‘vielen Dank für das freundliche Telefonat’ in diesen Tagen erhält, sollte den fälligen Betrag auf keinen Fall begleichen, der Forderung der Firma “Gewinner-Zeit” jedoch vorsorglich schriftlich widersprechen”, rät die Verbraucherzentrale NRW. Sie warnt vor einer neuen Abo- und Gewinnspiel-Masche, mit der der fragwürdige Magazinbetreiber mit Sitz in Großbritannien zurzeit versucht, ans Geld und die persönlichen Daten argloser Konsumenten zu kommen.

Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich die Fälle, in denen scheinbare Kunden in Schreiben von “Gewinner-Zeit” an ein Telefonat erinnert werden, in dem sie angeblich mit der Firma einen kostenpflichtigen Vertrag für mindestens ein Jahr zum Bezug ihres Gewinner-Magazins sowie die Teilnahme an einer privaten Lotterie abgeschlossen hätten. Das Perfide an Post und Plausch: “Mittels unerlaubter Werbeanrufe wird wahllos Angerufenen nicht nur ein vermeintlicher Abo-Vertrag untergeschoben. Die anschließenden Bestätigungsschreiben sind auch so zurechtdatiert, dass die vierzehntägige Widerrufsfrist zur Auflösung der scheinbaren Vereinbarung bereits abgelaufen ist, wenn Angeschriebene die Zahlungsforderung erhalten”, beschreibt die Verbraucherzentrale NRW die Masche. Der Zahlungsdruck auf Kunden wird durch die Behauptung noch erhöht, die unzulässigen Telefonate zur Vertragsanbahnung würden zusätzlich aufgezeichnet.

Empfänger der dubiosen Post, die sicher sind, dass sie einem Vertragsangebot von Gewinner-Zeit – weder mündlich noch schriftlich – zugestimmt haben, sollten die Forderung des Abo-Betreibers schriftlich zurückweisen und einen Nachweis darüber fordern, wie der angebliche Vertrag eigentlich zustande gekommen ist. Wer sich nicht sicher ist, ob er sich am Telefon einen Abo-Vertrag hat aufschwatzen lassen, muss auch nicht zahlen, sollte aber zur Sicherheit den rechtlichen Rat der nächsten örtlichen Verbraucherzentrale einholen.

Ein kostenloses Musterschreiben, mit denen die unberechtigte Forderung zurückgewiesen werden kann, bietet die Verbraucherzentrale NRW im Internet unter www.vz-nrw.de/win-musterbrief an. Den Weg zum rechtlichen Rat finden Betroffene ebenfalls dort unter www.vz-nrw.de/beratung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelle: vz-nrw.de

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