Kein Computer, keine Ahnung – und dennoch wegen Filesharings verurteilt

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und ein fehlender Computer schützt auch nicht vor einer Verurteilung wegen Filesharings. So sieht das jedenfalls das (berüchtigte) Amtsgericht München in seinem Urteil vom 23.11.2011, Aktenzeichen: 142 C 2564/11.

Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel

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Österreichischer Provider abgetaucht

Ein in den österreichischen Bundesländern Oberösterreich und Burgenland tätiger Internet Service Provider (ISP) ist abgetaucht. Die Büros der unter verschiedenen Namen firmierenden mywave-Gruppe dürften schon seit Wochen oder Monaten nicht mehr besetzt gewesen sein. Nun sind die über WLAN-Richtfunk hergestellten Internetzugänge für Behörden, Unternehmen und Haushalte offline gegangen.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Raubkopierer-Vorwürfe gegen US-Heimatschutz und Musikindustrie

Offensichtlich haben Tauschbörsen auch beim US-Heimatschutzministerium und der Musik-Lobby ihre Fans, ein Fehler im iPhone-Ortungsdienst verlegt Geräte nach China oder Indien, der Innenminister plant eine Bundeswolke. Das und mehr im Überblick.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

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Strittige Werbung über Cloud-Sicherheit

In einer aktuellen Mitteilung führt Microsoft an, sein Büro-Webdienst Office 365 stehe als einziger in Einklang mit den maßgeblichen EU- und US-Standards für Datenschutz und -Sicherheit. Mitbewerber Google sieht das anders.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Scareware-Abzocker müssen 320.000 Opfer entschädigen

Die ukrainische Firma Innovative Marketing, die mit einer Scareware-Masche über 100 Millionen Dollar für nutzlose Software ergaunert hat, muss nun ihre Opfer entschädigen. Im bisher größten Fall dieser Art bekommen über 320.000 Geschädigte ihr Geld zurück. Die US-Handelsbehörde FTC gab bekannt, dass man sich auf diese Rückzahlung geeinigt habe. Die Verfahren gegen die Hintermänner laufen dessen ungeachtet weiter.

Quelle: T-Online.de / Zum Artikel

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StA Darmstadt: Anklageerhebung gegen Olaf Tank, die Gebrüder Schmidtlein und Alexander Varin

Im Verfahren 720 Js 31889/09 gegen

Olaf Tank
Andreas Walter Schmidtlein
Alexander Varin
Jan Manuel Schmidtlein

wegen gewerbsmäßigen Betruges (sog. Abofallen) hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 7.6.2011 Anklage zum Landgericht Darmstadt erhoben. Die Anklage betrifft die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum 02.09.08 – 28.02.10.

Alle Ermittlungsverfahren, die diesen Tatzeitraum und die vorgenannten Internetseiten betreffen, sind Gegenstand des obigen Verfahrens.

Alle anderen Verfahren – auch die weitere Internetseite top-of-software.de betreffend – wurden vorläufig im Hinblick auf die o. g. Anklage eingestellt, da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage auch insoweit Rechnung getragen wird.

Quelle: sta-darmstadt.justiz.hessen.de

Via: the-new-boo.blogspot.com

Via2: Abzocknews.de

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Telefonbetrug: Das Protokoll eines Opfers

Opfer eines Telefonbetruges erzählte aus Scham niemandem von der Abzocke. Sie verlor 30.000 Euro. Jetzt will sie andere warnen.

Quelle: Kleinezeitung.at / Zum Artikel

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