Das Oberlandesgericht Frankfurt hat auf Antrag einer Mandantin der Kanzlei Richter Berlin mehreren Unternehmen der Burda-Gruppe und der Auftragskette für Telefonwerbung zugunsten des Fernsehdiensteanbieters Sky jeweils nebst Geschäftsführung künftige gegen die Mandantin gerichtete unerbetene wie anoynme Telefonwerbung sowie illegalen Datenhandel untersagt.
Quelle: Kanzlei-Richter.com / Zum Artikel
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Unabhängige Sicherheitsexperten haben eine Bande von Online-Kriminellen enttarnt, die über Jahre hinweg hunderttausende Facebook-Nutzer in die Falle lockte. Die fünf Verdächtigen infizierten deren PC mit dem Wurm Koobface und ergaunerten so mehrere Millionen Euro. Viele entscheidende Hinweise lieferte ein Mann aus Hamburg.
Quelle: T-Online.de / Zum Artikel
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Die Angaben zur Effektivität und Verträglichkeit von Tamiflu sind teilweise zu positiv. Das geht aus zuvor unveröffentlichten Unterlagen des Pharmakonzerns Roche hervor, sagen Epidemiologen. Sie werfen Roche vor, nur einen Bruchteil der Daten veröffentlicht zu haben.
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Drei Importeure von Gammelfleisch sind am Mittwoch in Berlin zu jeweils zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt worden. Die milden Strafen haben die Angeklagten der Auslegung der Tat durch das Gericht zu verdanken.
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Eine Reihe neuer Betrugsversuche beschäftigt derzeit die Verbraucherzentralen in Göttingen und Hannover. Per massenhaft versandten E-Mails werden „Abmahnungen“ versandt, mit denen Internetnutzer aufgefordert werden, für einen angeblichen Urheberrechtsverstoß 50 Euro Mahnbetrag zu bezahlen. Absender ist angeblich die auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei Winterstein-Rechtsanwälte aus Frankfurt.
Quelle: Goettinger-Tageblatt.de / Zum Artikel
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Die NRW-Gesundheitsministerin Steffens darf auch weiterhin vor den Gefahren der E-Zigaretten warnen. Eine Herstellerfirma wollte dies verbieten, scheiterte aber vor Gericht. Auch die Medien waren in die Kritik der E-Zigarettenbefürworter geraten.
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In einem jetzt veröffentlichten bemerkenswerten Beschluss vom 14.11.2011 (Aktenzeichen I–20 W 132/11) stellt das Oberlandesgericht Düsseldorf fest, dass eine von der Hamburger Kanzlei Rasch verschickte Abmahnung zu pauschal verfasst und daher unwirksam ist. Sie ist als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung anzusehen, für die keinerlei Abmahngebühren verlangt werden könne.
Quelle: Wbs-law.de / Zum Artikel
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