Auf der Straße wird ein Gratis-Abo angepriesen – mit seiner Unterschrift kauft der überrumpelte Passant jedoch ein kostenpflichtiges Zeitungsabo. Beschwerden über die Geschäftspraxis des Deutschen Videorings hört die Verbraucherzentrale regelmäßig. Die Abzocke ist jedoch nicht einfach nachweisbar.
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Die eigentlich von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden beschlagnahmte Domain Kino.to stellte bisher eine Webseite dar, die bei Amazon zum Kauf von Musik einlädt. Die Dresdner Behörden haben inzwischen wieder ihren Beschlagnahmehinweis angebracht.
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Ähnlich wie Twitter will die Blogplattform von Google künftig Inhalte, die in bestimmten Ländern juristisch beanstandet werden, dort auch blockieren können. Aus einem Supportdokument von Anfang Januar geht hervor, dass Blogger.com dazu die Besucher von bei Blogger.com gehosteten Blogs auf länderspezifische Top Level Domains umleiten will.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
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Der Anrufer war so überzeugend, dass die 80-jährige Frau aus dem Bezirk Mürzzuschlag, keine Zweifel hatte. Sie habe gewonnen, viel Geld, teilte ihr die Stimme am anderen Ende der Leitung mit. Sie müsse aber zuerst 1800 Euro Transaktionsgebühr über Western Union auf ein Konto ins Ausland überweisen.
Quelle: Kleinezeitung.at / Zum Artikel
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Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Mietern. Wenn der Besitzer die Heizkosten für ein Mehrfamilienhaus abrechnet, muss er künftig die Verteilung pro Wohnung genau aufschlüsseln. Pauschal die monatlichen Abschläge auf die Miete aufzuschlagen, gilt nicht mehr.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
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