Softwarebilliger.de erwirkt Verfügung gegen Microsoft

Softwarebilliger.de hat im Streit mit Microsoft um den Vertrieb von Gebrauchtsoftware einen wichtigen Punkt gemacht: Auf Antrag des Händlers erließ das am 2. April 2012 ohne mündliche Verhandlung im Dringlichkeitsverfahren eine (LG Hamburg, Az. 327 O 141/12). Diese untersagt Microsoft die weitere Verbreitung zentraler Passagen einer Pressemitteilung vom 13. Mä 2012. Der Softwarehersteller darf nicht mehr erklären, er warne vor dem “Kauf von gefälschter Markensoftware auf www.softwarebilliger.de”.

Quelle: heise.de

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