Wer im Rahmen eines zweijährigen Software-Abonnements Filesharing-Programme an Verbraucher vertreibt, kann schadenersatzpflichtig sein, wenn durch die Nutzung der Software Abmahnkosten entstehen.
Quelle: heise.de / Zum Artikel
Wer im Rahmen eines zweijährigen Software-Abonnements Filesharing-Programme an Verbraucher vertreibt, kann schadenersatzpflichtig sein, wenn durch die Nutzung der Software Abmahnkosten entstehen.
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