Abofallen-Betreiber geraten selbst in Kostenfalle

Wer im Rahmen eines zweijährigen Software-Abonnements Filesharing-Programme an Verbraucher vertreibt, kann schadenersatzpflichtig sein, wenn durch die Nutzung der Software Abmahnkosten entstehen.

Quelle: heise.de / Zum Artikel

 

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