Kommt eine Abmahnwelle auf die Profi-Abmahner zu? Gegen den „Porno-Pranger“ der Kanzlei U+C wurde am Donnerstag eine einstweilige verfügung erlassen. Sie darf den Namen einer Abgemahnten nicht veröffentlichen.
Quelle und vollständiger Bericht: regensburg-digital.de
Weiterführende informationen und Meinungen dazu:
- Zweites Gericht urteilt gegen Porno-Pranger | regensburg-digital.de
- Anwälte stoppen Internetpranger | lawblog.de
- Ihre “Pornoliste” ist kriminell! | joerg-reinholz.blogspot.com
