Auch in einem dritten Verfahren ist weiteres Versäumnisurteil gegen die Fa. KVR wegen der Abmahnung vom 17.08.2012 ergangen. Gegen die bisherigen Versäumnisurteile ist seitens der Firma KVR kein Einspruch eingelegt worden.
Quelle und vollständiger Bericht: ra-felling.de
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