OLG München: Boykott-Aufruf an Banken gegen Abofallen-Betreiber ist zulässig

Das OLG München hat entschieden, dass der Aufruf einer , “Abofallenbetreibern das Handwerk zu legen”, indem man Banken zu der Kündigung von der Abofallen-Betreiber auffordert, von der gedeckt ist.

Quelle und vollständiger Bericht: damm-legal.de

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Via Abzocknews.de

 

 

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