Im Ergebnis wurde die Entgeltklausel als überraschende und damit unwirksame AGB eingestuft. Darüber hinaus wurde ein Anfechtungsrecht, auch eines gewerblichen Kunden, anerkannt.
Quelle und vollständiger Bericht: ferner-alsdorf.de
Im Ergebnis wurde die Entgeltklausel als überraschende und damit unwirksame AGB eingestuft. Darüber hinaus wurde ein Anfechtungsrecht, auch eines gewerblichen Kunden, anerkannt.
Quelle und vollständiger Bericht: ferner-alsdorf.de