Mahnschreiben der GWE Wirtschaftsinformations GmbH sind wettbewerbswidrig

Jetzt erneut ein wettbewerbsrechtliches Verfahren, in dem das mit Urteil vom 21.12.2012, Aktenzeichen: 38 O 37/12, der GWE untersagt hat, ihre “Kunden” mit Rechnungen, Mahnungen oder Inkassoschreiben zur Zahlung aufzufordern. Das jedenfalls der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität.

Quelle und vollständiger Bericht: klawtext.blogspot.com

Via Abzocknews.de

 

 

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