Google zu mehr Verbraucherschutz verurteilt
Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage wegen Vertragsklauseln des Internet-Konzerns
27.08.2009 – Google Inc. darf zehn Klauseln aus seinen früheren Nutzungsbedingungen gegenüber in Deutschland lebenden Verbrauchern nicht mehr verwenden oder sich darauf berufen. Das entschied das Landgericht Hamburg in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengten Verfahren. Nach Auffassung des Gerichts hatten die Klauseln Verbraucher unzulässig benachteiligt oder verstießen gegen geltendes Datenschutzrecht. „Das Urteil ist auch ein Signal an andere Internetfirmen, Daten- und Verbraucherschutz ernst zu nehmen“, so Vorstand Gerd Billen.
Unter den zehn eingeklagten Klauseln befand sich eine Bestimmung, die Google weitreichende Nutzungsrechte einräumte. Danach war das Unternehmen berechtigt, urheberrechtlich geschützte Werke zu veröffentlichen. Im schlimmsten Falle hätte dies sogar private Dokumente betreffen können, die Nutzer auf ihrem Account speichern.
(LG Hamburg, 324 O 650/08, 07.08.2009, Das Urteil ist nicht rechtskräftig)
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