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Test warnt vor Produkttests der Forschungsgruppe Profana

Test warnt vor Produkttests der Forschungsgruppe Profana

Ein neues Handy umsonst? Und ein paar Wochen später ein neuer MP3-Player, eine Kamera, eine Mikrowelle? Wer als Produkttester „arbeitet“, kann das ganze Jahr über Weihnachten feiern – zumindest erwecken selbsternannte Testfirmen diesen Eindruck. Besonders dreist treibt es die „Forschungsgruppe Profana“. Sie ruft Verbraucher zuhause an – schon das ist verboten – und wirbt um Mitgliedschaften. Die ersten zwei Wochen seien als Testphase gratis. Aber oh je: Im Kleingedruckten steht, dass es das erste Produkt erst nach Ablauf dieser Frist gibt. Stattdessen flattert prompt eine Rechnung ins Haus: 84 Euro pro Quartal, saftige 336 Euro im Jahr.

„Ähnliche Angebote schießen wie Pilze aus dem Boden“, berichtet Susanna Nowarra, Juristin der Verbraucherzentrale Berlin (VZ). Dort hagelt es Beschwerden geleimter Tester. Keiner hat je ein „Forschungsprodukt“ bekommen. Hinter Profana steckt die Ascor Media Ltd. Sie betreibt auch eine Internetseite mit angeblichen Gratis-SMS. Die VZ hat bereits eine Abmahnung verschickt.

Tipp: Lassen Sie sich nicht auf Gratis­tests ein. Falls Sie von Profana belästigt werden, zahlen Sie nicht, auch nicht, wenn ein Inkassodienst droht.

Quelle: Stiftung Warentest

[antiabzockenet]

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ct-tv Vorsicht Kunde : Neue Masche im Internet – Wenn „kostenlos 84 Euro kostet ( Video )

Vorsicht Kunde
Neue Masche im Internet – Wenn „kostenlos 84 Euro kostet

Daniel A. ist sich sicher: Wenn ich bei der Suchmaschine „Google nach dem kostenlosen Programm „Google Earth suche, dann kann mir nichts passieren. Hier gibt es keine Fallen. Man bleibt ja sozusagen in der Google-Familie.

Ein teurer Irrtum. Denn an zweiter Stelle der Suchergebnisse bei Google lauert die Abo-Falle. Daniel folgt ahnungslos dem Angebot und schon ist es passiert. 84 Euro soll ihn das Herunterladen der angeblich kostenlosen Programmversion „Google Earth kosten. Auch der arbeitsuchende Bernd H. aus Weimar wollte eigentlich nur eine kostenlose Software herunter laden. Auch er gab er eine Suchanfrage bei Google ein und auch er landete in der Abo-Falle. Es ist eine neue und besonders dreiste Masche, mit der selbst vorsichtige Verbraucher abgezockt werden. Das ct magazin setzt sich auf die Fährte der Hintermänner.

hr fernsehen * 5.12.09, 12:30 Uhr * 9.12.09, 0:50 Uhr * 10.12.09, 4:50 Uhr * 10.12.09, 11:00 Uhr

quelle : youtube von arcadeweltenDOTeu

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Akte 09 – Die Abzocke bei „Fabriken.de” bzw. „Rezepte-Ideen.de” ( Video )

Reisen, Mode, Elektronik – Millionen Deutsche suchen nach Schnäppchen, bevorzugt im Internet.

Hilfe verspricht angeblich dabei die zunächst noch kostenlose Seite: “Fabriken.de” – viele Adressen zum günstigen Shoppen, sollen hier zu finden sein.

Hunderttausende haben sich bereits angemeldet und sind auf einmal alle geschockt, als sie plötzlich eine Rechnung über 84 Euro bekommen.

Wer steckt wirklich hinter dieser Seite „Fabriken.de” und der Betreiberfirma “Connects 2 Content”?

AKTE-Reporter recherchieren, dass es sich hier um mehr als eine „normale Internet-Abzocke” handelt ..

[Akte 09 – Dienstags, 22.15 Uhr © sat1]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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fabriken.de: „Abzocker“ dürfen „vermeintlich unberechtigte Forderungen“ geltend machen

Am Landgericht Düsseldorf konnten die Abofallen-Betreiber um das Unternehmen Connects 2 Content einen Punktsieg gegen die Verbraucherzentrale Berlin erringen (Az. 38 O 34/09 vom 28. August 2009). Die Verbraucherschützer scheiterten erstinstanzlich mit einer Unterlassungsklage.

Die Connects 2 Content GmbH hatte bis Februar 2009 gegen Registrierung kostenlosen Zugang unter anderem zur ihrer Website fabriken.de gewährt. Mit einem Newsletter hatte sie die Nutzer dann darüber informiert, dass mit Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedinungen ab sofort ein Jahresentgelt von 84 Euro für den Abruf des Angebots fällig werden würde.

Dieses Gebaren hatte die Verbraucherzentrale zunächst erfolglos abgemahnt, sodann Klage am LG Düsseldorf eingereicht. Das Vorgehen sei wettbewerbswidrig, da die AGB-Klauseln, die eine Umstellung auf eine Kostenpflicht vorsehen, unwirksam seien. Das systematische Geltendmachen der resultierenden Forderung gegenüber Verbrauchern sei unzulässig.

Zur Überraschung der Verbraucherzentrale sah dies das Landgericht anders. Es sei „nicht zu erkennen, dass objektiv oder subjektiv die Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit oder eine Zwangslage der Verbraucher ausgenutzt wird, wenn ihnen eine Rechnung geschickt wird, in der eine vermeintlich unberechtigte Forderung geltend gemacht wird“, erklärte der Richter in seiner schriftlichen Begründung. Daher sei das Verschicken der Rechnungen nicht unlauter. Ob die von der Connects 2 Content geltend gemachten Forderungen berechtigt sind, hat das Gericht in diesem Zusammenhang nicht entschieden.

quelle: heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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