Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und der SPD einen Antrag (PDF-Datei) der Linken abgelehnt, mit dem die Befugnis des Bundeskriminalamts (BKA) zu heimlichen Online-Durchsuchungen aufgehoben werden sollte. Die Grünen stimmten dafür. Die Linken argumentieren, dass sich die umstrittene Norm im BKA-Gesetz “praktisch als überflüssig erwiesen” habe. Clemens Binninger sprach im Namen der CDU/CSU-Fraktion von einer “absurden Forderung”, die mit keinem Wort auf die ernste terroristische Bedrohungslage hierzulande eingehe.
Zur Untermauerung der Gefahr verwies der CDU-Politiker auf eine Terror-Drohung gegen den Reichstag, einen Anschlag am Frankfurter Flughafen sowie die Enttarnung der “Düsseldorfer Zelle”. Es sei bekannt, dass Tatverdächtigte im Bereich des Terrorismus immer konspirativer vorgingen und verschlüsselt kommunizierten, erklärte Binninger. Der verdeckte Zugriff auf Festplatten und andere IT-Systeme sei daher unverzichtbar. Die Kompetenz für das BKA berücksichtige zudem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
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