Schlagwort-Archive: Abmahnanwalt

Abmahnanwälte mit Berufsverbot und Geldstrafe belegt

Die britische Rechtsanwaltskammer hat zwei der bekanntesten Abmahnanwälte mit einer Geldstrafe und einem Berufsverbot belegt. Die Juristen hatten seit 2006 tausende Nutzer von Tauschbörsen abgemahnt. Die Anwaltskammer rügte dieses Vorgehen nun als rücksichtslos und ausschließlich gewinnorientiert, berichtet thelawyer.com.

Quelle: T-Online.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Rechtsanwalt von Gravenreuth ist tot

Rechtsanwalt von Gravenreuth ist totDer als Abmahnanwalt bekannt gewordene Rechtsanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth hat sich vergangene Nacht das Leben genommen. Das bestätigte die Polizei in München gegenüber heise online.
Der Anwalt habe seinen Selbstmord zuvor im Internet angekündigt. Die Polizei sei darüber von einer Person informiert worden und habe sofort von Gravenreuths Wohnung aufgesucht. Von Gravenreuth hat sich […]
[abzocknews.de]

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3sat neues – Über „P2P-Tauschbörsen” und die aktuelle Rechtslage ( Video )

Tatort Tauschbörse: Die Motive, etwas illegales in Internet-Tauschbörsen zu tauschen sind vielfältig. Sie reichen von fehlenden attraktiven Angeboten seitens der Software-, Film- und Musikindustrie; bis hin zum Argument, freie Informationen für alle ..

In „P2P-Tauschbörsen ist die Auswahl auf einschlägigen Seiten im Internet riesengroß, nur ein Klick führt zum Download. Doch genau dieser Klick kann zum Verhängnis werden. Die Rechteinhaber wie Software-, Film- oder Musikindustrie setzen sich seit einigen Jahren verstärkt zur Wehr. Denn sie erleiden nach eigenen Angaben Milliarden Verluste durch illegales Tauschen. Seit einigen Jahren häufen sich die Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften. Diese sind von den Rechteinhabern oft detailliert vorbereitet. Die Geschädigten übermitteln den Behörden IP-Adressen, Zeitpunkt und Angaben zum Tausch bereitgestellter Dateien von Verdächtigen. Werden Ermittlungen aufgenommen, sind die Provider gegenüber der Staatsanwaltschaft verpflichtet, die Userdaten wie Name und Anschrift herauszugeben.

Doch längst nicht jede Anzeige führt zu Ermittlungen. Bei kleinen „Fischen, also zum Beispiel denjenigen, die mit dem Tauschen kein Geld verdienen oder keine topaktuellen Titel zum Download anbieten, stellen viele Staatsanwaltschaften in Deutschland mittlerweile die Verfahren sofort ein. Begründet wird das von der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker so: „Das Filesharing ist ja ein Verstoß gegen das Urheberrecht, aber so lange es nicht gewerbsmäßig passiert oder sonstige besondere Umstände dazu kommen, sagen wir, es handelt sich um ein Privatklagedelikt. Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen. Das heißt, der Staat verfolgt nur in Ausnahmefällen dieses Delikt, nur wenn öffentliches Interesse besteht und das sehen wir einfach nicht. Dafür ist die Verfehlung zu gering, solange es nicht gewerbsmäßig ist. Auch ergebe die einfache Ermittlung der Nutzerdaten hinter einer IP-Adresse nicht zwangsläufig den Schuldigen,” erklärt Oberstaatsanwältin Vera Junker.

Im September 2008 wurde dann das Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums geändert. Seitdem können die Geschädigten per richterlichen Beschluss direkt Nutzerdaten bei den Providern abfragen. Vorher ging dies nur über die Staatsanwaltschaften. Allerdings dürfen die Richter nur dann einen Auskunftsanspruch feststellen, wenn das Filesharing in einem “gewerblichem Ausmaß” stattfand, ansonsten nicht. Nur die Frage aller Frage ist nun: Ab wann handelt es sich um ein “gewerbliches Ausmaß”? Der Gesetzgeber hat das nicht definiert. Die bisherigen Urteile fallen dazu sehr unterschiedlich aus; – hier 2 Extrem-Beispiele:

– Das Landgericht Köln hat entschieden: Das bei einer einzigen Datei, wenn es im großem Umfang ein nagelneues Musikalbum betrifft, dass es dann schon ein “gewerbliches Ausmaß” ist.

– Und das Landgericht Frankenthal hat entschieden: Das erstmal mindestens 3000 Musikdateien und 200 Filmdateien vorliegen müssen, damit es ein “gewerbliches Ausmaß” ist, erklärt Rechtsanwalt Michael Plüschke aus Berlin.

[3sat.neues – Sonntags, 16.30 Uhr © 3sat]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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PlusMinus – „Abmahnung” als Geschäftsmodell ( Video )

Experten schätzen, dass bis zu 40.000 eBay-Verkäufer pro Jahr wegen angeblicher Rechtsverstöße abgemahnt werden. Ein Gerichtsverfahren kann teuer werden und die Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten solcher Verfahren nicht. Deshalb zahlen viele Betroffene zähneknirschend, aus Angst, am Ende noch mehr Geld zu verlieren.

Vor allem der Streitwert, also der angenommene Schaden, macht Massenabmahnungen so attraktiv. Je höher der beziffert wird, desto mehr verdient der abmahnende Anwalt. Die Anwälte setzen den Streitwert also möglichst hoch an, aber das Gericht muss dem nicht folgen. „Das können die Gerichte aus eigener Machtvollkommenheit machen, indem sie sagen, das überzeugt mich nicht, ich setze einen Streitwert von 2.000 Euro an. Dann hat kein Anwalt mehr ein Interesse, Abmahnungen vorgerichtlich zu verfolgen. Seit einiger zeit schauten Richter bei den Streitwerten sogar noch genauer hin.” sagt Prof. Anja Steinbeck, Juristin an der Universität Köln.

Solange das Abmahngeschäft aber so lukrativ ist, hat eBay-Experte Axel Gronen einen drastischen Rat für Privatverkäufer: „Verkaufen Sie nichts über eBay, es ist einfach zu gefährlich. Das Risiko, abgemahnt zu werden oder anderen Ärger zu bekommen, steht in keinem gesunden Verhältnis zu dem Ertrag, den man erzielen kann. Eine Einschätzung, die Ebay übertrieben findet: „Die überwältigende Mehrheit der Transaktionen verläuft zur vollen Zufriedenheit aller Beteiligten. Generell von einem Verkauf bei eBay abzuraten, ist aus unserer Sicht so sinnvoll, wie von einer Teilnahme am Straßenverkehr abzuraten.

[PlusMinus – Dienstags, 21.50 Uhr © ARD]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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