Schlagwort-Archive: Abofallenbetreiber

Bewährungshaftstrafe für Abofallenbetreiber Burat

Das Landgericht (LG) Osnabrück hat am heutigen Freitagvormittag eine Haftstrafe auf Bewährung gegen den für seine Abofallen bekannten Michael Burat verhängt (Az. 15 KLs 35/09). Burat und drei weitere Angeklagte wurden in einer anderen Sache des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Bei einem der Angeklagten handelt es sich um den Münchener Rechtsanwalt Bernhard S., der bereits wegen Beihilfe zu gewerblichen Urheberrechtsverletzungen vorbestraft ist.

Die Täter haben nach Überzeugung des Gerichts zwischen März 2004 bis August 2005 in mehreren Fällen gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten erhalten hätten. Die E-Cards haben sich die Täter jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen danach abzumahnen. Sie forderten die Opfer zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung auf, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5000 Euro Strafe fällig sein sollte. Diese Vertragsstrafen haben sie in einigen Fällen tatsächlich erfolgreich provoziert.

 

Quelle : heise.de

Share

Abofallenbetreiber muss Opfer Anwaltskosten ersetzen

Das Amtsgericht Mainz hat den Betreiber von top-of-software.de zur Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten verpflichtet, die einem Nutzer zur Abwehr einer unberechtigten Forderung entstanden sind. Das hat Rechtsanwalt Christian Reckling von der Kanzlei Schlömer & Sperl mitgeteilt. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt die Site seit längerem in einer Liste mit bekannten Abofallen.

Der Kläger hatte ursprünglich mit Google nach einer kostenlosen Virensoftware gesucht. Von dort gelangte er durch einen der ersten fünf Einträge auf top-of-software.de. Dahinter verbirgt sich im Wesentlichen eine Datenbank mit Informationen über aktuelle Software, meist Freeware. Zugriff auf die Informationen und den Link zum Download gewährt top-of-software.de aber nur angemeldeten Nutzern.

Quelle : zdnet.de

Share

Neue Schlappe vor Gericht für Abofallenbetreiber

Die Firma Content4U GmbH, die seit Jahren Abofallen im Internet betreibt, hat vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen.

Die dortige Richterin hatte zu beurteilen, ob der Preishinweis auf der
Seite download-service.de so deutlich gestaltet ist, dass es hier zu einem 2-Jahres-Vertrag über 192,- € (pro Monat 8,- €) gekommen sei.

Dies verneinte die Richterin. Der hier in Frage stehende Preishinweis sei eine allgemeine Geschäftsbedingung, die für den Verbraucher i. S. d. § 305c Abs. 1 BGB überraschend sei und somit nicht Vertragsbestandteil werde.

Infolgedessen fehlt den Forderungen die Rechtsgrundlage.

Dieses Urteil ist schon deswegen begrüßenswert, weil es den meisten Anbietern von Kostenfallen im Internet die Grundlage für ihre unberechtigten Forderungen eindeutig entzieht.

Beratung und Musterschreiben bietet hierzu die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in ihren Beratungsstellen an.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : verbraucherzentrale-sh.de

[download id=”1″]

Share