Um an das Geld ihrer Opfer zu kommen, denken sich dubiose Firmen immer wieder neue Abzock-Methoden aus. Silke Schröder von der Verbraucherzentrale Saarland erläutert für die SZ-Leser drei aktuelle Beispiele.
Quelle : saarbruecker-zeitung.de
Um an das Geld ihrer Opfer zu kommen, denken sich dubiose Firmen immer wieder neue Abzock-Methoden aus. Silke Schröder von der Verbraucherzentrale Saarland erläutert für die SZ-Leser drei aktuelle Beispiele.
Quelle : saarbruecker-zeitung.de
Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber dem Unter-nehmen und der Telekom Deutschland GmbH ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die telomax GmbH Verbrauchern unter den Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet.
Quelle : bundesnetzagentur.de
Vor wenigen Tagen habe ich meine Mobilfunkrechnung für mein iPhone 4 erhalten. Nach dem öffnen der Rechnung war ich sehr schockiert. Der Abrechnungsbetrag für den Monat Oktober 2010 belief sich auf 299,50 Euro.
Quelle: Apfelnews.eu / Zum Artike
Haus- und Wohnungsvermieter dürfen zur Abrechnung von Wasserkosten auch die Zählerangaben von nicht geeichten Wasseruhren nutzen. Sie müssen dann lediglich nachweisen, dass die Anzeige korrekt ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Streit um nicht geeichte Wasserzähler die Vermieterrechte gestärkt. Ist die Eichfrist eines Geräts abgelaufen, müssen die Immobilieneigentürmer etwa durch eine staatliche Prüfstelle nachweisen lassen, dass die Anzeige während des Ablesezeitraums richtig funktionierte. Das entschied der BGH in einem Urteil am Mittwoch (Az. VIII ZR 112/10)
Quelle : focus.de
Immer häufiger fallen Handynutzer auf einen neue Betrugsmasche herein – sie betrifft alle internetfähigen Mobiltelefone! Das oft unzureichend gesicherte Abrechnungssystem der Handy-Netzbetreiber macht es Betrügern einfach. Ein falscher Klick auf eine präparierte Internetseite, und schon schnappt die Abzock-Falle zu.
Quelle: Bild.de
In den letzten Monaten häufen sich auch bei der Verbraucherzentrale Sachsen Beschwerden im Zusammenhang mit Kreditkarten. Dabei geht es nicht nur um nervende Werbung. “Auch sächsische Verbraucher erhalten Rechnungen von Anbietern, zu denen bisher kein Kontakt bestand”, informiert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. “Spätestens wenn Mahnungen folgen und sich auch noch ein Inkassobüro meldet, sind die Betroffenen stark verunsichert.”
Verwundert las ein Mittfünfziger aus Klingenthal den Brief der Quadriga & Mar GmbH (Hannover), in dem ihm mitgeteilt wurde, dass auf seiner “Young Card” das Kreditlimit auf 3.500 € erhöht worden sei. In dem auch als Rechnung bezeichneten Schreiben wird er aufgefordert, innerhalb von 7 Tagen 107,60 € auf ein bestimmtes Konto zu überweisen. Der Sachse hat jedoch überhaupt keine solche Kreditkarte und will diese auch zukünftig nicht besitzen. Wie ihm geht es derzeit offensichtlich vielen Verbrauchern. Im Internet häufen sich die Beschwerden über die Masche dieses Anbieters. Betroffene haben sich deswegen auch schon an die Polizei gewandt.
Quelle : verbraucherzentrale-sachsen.de
Ärgerliche Nachrichten für Mieter: Laut einer Erhebung der Verbraucherzentrale stimmen et-wa die Hälfte aller Heizkostenabrechnungen nicht. Am häufigsten bewerten Vermieter den Brennstoffverbrauch falsch. Auch die Berechnungsmethoden sind oft nicht nachvollziehbar.
quelle : spiegel.de