Schlagwort-Archive: Alexander J. Kleinjung

Bundesgerichtshof: Revisionen von Michael Burat und Bernhard Syndikus verworfen…

…ebenso wie die von Alexander Kleinjung, wie man einer Pressemitteilung des LG Osnabrück vom 15.04.13 entnehmen kann. Die Revisionen wurden mit Beschluss des BGH vom 05.04.13 verworfen, wodurch das Urteil des LG Osnabrück (Abmahnungsbetrug nach vorgetäuschtem e-card-Spam) jetzt rechtskräftig ist – eine weitere Revision von Michael Burat wegen des Abofallen-Urteils des LG Frankfurt am Main steht hingegen noch aus.

Quelle : Abzocknews.de / zum Artikel

 

 

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Michael Burat und RA Bernhard S. haben Revision gegen das Urteil eingelegt

Wie eine offizielle Presseverlautbarung des Landgerichts Osnabrück meldet, haben Michael Burat und der mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. ebenso wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen das Urteil der 15. großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück vom 17.02.2012 Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun die Entscheidung auf etwaige Rechtsfehler zu überprüfen.

Quelle: Landgericht-Osnabrueck.Niedersachsen.de / Zum Artikel

Via: Konsumer.info / Zum Artikel

Via2: Abzocknews.de

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Grußkarten an sich selbst geschickt:Abmahn-Abzocker verurteilt

Das Landgericht Osnabrück verurteilt Abmahn-Abzocker Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 120.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der mitangeklagte Anwalt Bernhard S. erhält eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten.

Die 15. große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 37-jährige Rodgauer muss außerdem als Bewährungsauflage 120.000 Euro an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Der mitangeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. aus München erhält eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe und muss 12.000 Euro bezahlen. Zwei weitere Angeklagte verurteilte das Gericht zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe beziehungsweise. zu einer Geldstrafe.

Quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

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Content Services Limited (opendownload.de) kassiert Gegenschlag

Die Betreiberin der Abofalle opendownload.de, die von Alexander Varin vertretene Content Service Limited, Mundenheimer Str. 70 in 68219 Mannheim, musste nun vor dem Amtsgericht Mannheim eine weitere Niederlage auf ganzer Linie einstecken.

Ein Internetnutzer aus Issum war über einen AdWords Link auf eine Seite gelotst worden, die nach Behauptung der Content Services Limited zum Portal opendownload.de gehörte. Dort hatte er seine Daten eingegeben und – von Kostenhinweis bzw. Widerrufsrechtsverzicht war nichts zu sehen – hatte sich nach Erhalt der Daten per E-Mail auch eingeloggt. Kurze Zeit später erhielt er eine Rechnung, wonach er für einen 12-Monatszugang für www.opendwonload.de EUR 96,00 zahlen solle. Die Kanzlei Richter Berlin hatte den Internetnutzer vertreten und die Forderung zurückgewiesen und die Content Services Limited zugleich unter Fristsetzung zur Aufgabe der Berühmung hinsichtlich der Zahlungsforderung aufgefordert. Dennoch hatte die Content Services Limited die Forderungssache an den für derartige Inkassodienste einschlägig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück abgegeben. Nachdem dieser dann erneut mit einer Zahlungsforderung direkt an den Internetnutzer herantrat, erhob dieser vertreten durch die Kanzlei Richter Berlin sofort Klage auf negative Feststellung, d. h. auf Feststellung des Nichtbestehens der Zahlungsforderung.

Für die Content Services Limited meldete sich dann der ebenfalls einschlägig bekannte Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus mit einer Verteidigungsanzeige und einem immerhin 15 Seiten umfassenden Klageerwiderungsschriftsatz. Hierin wurde umfassend vorgetragen, wie “der Internetnutzer” so auf das Portal opendownload.de komme und wie dieses und dessen Anmeldeseite beschaffen sei.

quelle : kanzlei-richter.com, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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