Schlagwort-Archive: Amtsgericht

Polizei darf E-Mails auf Servern beschlagnahmen

Die Polizei darf mit einer richterlichen Verfügung zur Hausdurchsuchung auch E-Mails beschlagnahmen, wenn der Beschuldigte diese nicht auf seinem PC, sondern auf dem Server des Providers lagert.

Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen wurde zurückgewiesen. Gegen diesen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs und Untreue geführt. Das zuständige Amtsgericht hatte eine Hausdurchsuchung angeordnet, um Unterlagen und Datenträger zu finden, die als Beweismittel in Betracht kommen.

Das Gericht entschied, dass die Entscheidungen den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen, so dass der Beschwerdeführer durch die Sicherstellung der E-Mails auf dem Server des Providers nicht in seinen Grundrechten verletzt ist. Eine entsprechende Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses durch die Strafprozessordnung sei im Zuge der Verbrechensbekämpfung und der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren legitim.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

Net 24 Limited & Co. KG zum Schadenersatz verurteilt

Net 24 Limited & Co. KG sind bei einigen sicher nicht unbekannt, mit Seiten wie Tattoo-Tipp.de, Load-Tipp.de, Tattoo-Freunde.de und so weiter.
Nun ist es vors Amtsgericht gelandet und sieht fuern Herrn Daniel Rosenke nicht ganz so Goldig aus.

Mit Urteil vom 12.02.2009 verurteilte das Amtsgericht Leipzig (Az.: 106 C 6778/08) die Leipziger Firma Net 24 Ltd. & Co. KG (vertr.d. Herrn Daniel Rosenke) zum Schadenersatz.

Net 24 betreibt u.a. die Internet-Seite www.tattoo-freunde.de. Der Kläger erhielt mehrere Mahnungen von Net 24, da er sich angeblich auf der genannten Seite kostenpflichtig für ein Abonnement registriert habe. Da dies nicht zutraf, beauftragte er unsere Kanzlei mit der Abwehr der Ansprüche und verlangte von Net 24 die dadurch entstandenen Anwaltskosten ersetzt. Das AG Leipzig gab der Klage statt. Net 24 gelang es auch vor Gericht nicht, einen Abo-Vertrag nachzuweisen. Nach Auffassung des Gerichts durfte sich der Kläger gegen die massive und unberechtigte Mahntätigkeit der Net 24 anwaltlich verteidigen und die hierfür aufgewandten Anwaltsgebühren ersetzt verlangen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

quelle : kanzlei-borchardt.de

Share