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Vorsicht Kunde! “Warum antworten Sie nicht, Herr D’Avis?“ – Besuch beim Internetdienstleister 1&1 (Video)

“Warum antworten Sie nicht, Herr D’Avis?“
Besuch beim Internetdienstleister 1&1

“Vertrag kommt von Vertragen!“, teilt uns der Leiter der Abteilung Kundenzufriedenheit beim Internetdienstleister 1&1, Herr Marcell D’Avis, mit. Und preist in einem Werbespot die Vorzüge der neuen Verträge von 1&1 an. Keine Vertragslaufzeit, besonders günstige Konditionen und außerdem würde er sich selbst um die Kunden kümmern, wenn mal was schief läuft. Keine Vertragslaufzeit? Günstige Konditionen? Meldet sich Herr D’Avis wirklich persönlich auf Kundenanfragen? Das c’t magazin probiert es aus: Wie lange bindet man sich mindestens an 1&1, sind die Angebote wirklich günstig? Und als Herr D‘Avis eine c’t magazin-Kunden-Anfrage unbeantwortet lässt, besucht ein Kamerateam Herrn D‘Avis an seinem Arbeitsplatz.

Video quelle : youtube von arcadeweltenDOTeu

Hintergrundbericht lesen :
http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Hintergrund-Warum-antworten-Sie-nicht-Herr-D-Avis-1003529.html

Sendetermine

hr fernsehen
• 29.5.10, 12:35 Uhr
• 2.6.10, 1:00 Uhr
• 3.6.10, 4:25 Uhr

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LG Berlin: Betreiber haftet für rechtswidrige Inhalte in RSS-Feeds

Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. April 2010 haftet der Betreiber einer Website für Rechtsverletzungen in einem eingebundenen RSS-Feed eines Dritten (27 O 190/10). Der Seitenanbieter sei “Herr des Angebots” und mache sich dieses zu Eigen, sodass er für ehrverletzende Aussagen trotz fehlender Kenntnis als “Störer” hafte.

Ausgangspunkt des Streits war eine Meldung über eine angebliche Liebesaffäre eines Sportlers, die der Antragsgegner auf seiner Website im Rahmen eines “Social-News-Dienstes” wiedergab. Die in der Meldung genannte Frau sah dadurch ihr Persönlichkeitsrecht und ihre Privatsphäre verletzt. Nach einer anwaltlichen Abmahnung entfernte der Seitenbetreiber zwar den Text, weigerte sich jedoch, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

quelle und vollstaendiger bericht : heise.de

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LG Koblenz verbietet Vertragsfalle von 1&1 Internet AG

LG Koblenz verbietet Vertragsfalle von 1&1 Internet AGDas LG Koblenz verbietet dem Internetdienstleister 1&1 Internet AG, Angebote als Gratis-leistung anzupreisen, wenn diese nach einiger Zeit in kostenlose Abonnements übergehen. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Im konkreten Fall hatte 1&1 seinen Neukunden ein kostenloses Sicherheitspaket mit Antivirus- und Firewall-Programm angeboten. Lediglich aus einem kleinen Hinweis ging hervor, dass es sich bei dem vermeintlichen […] [abzocknews.de]

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