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Mahnwelle der Deutschen Zentral Inkasso soll Zahlungsdruck erhöhen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

26.07.2011
Inkassobüro erhöht Zahlungsdruck

Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet

Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: “Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten.” Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den “Zahlungswillen” der Betroffenen verstärken.

Das Inkassobüro versucht damit nach Auffassung der Verbrauchzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ganz offensichtlich, den Druck auf die Verbraucher zu erhöhen, um diese zur Zahlung zu bewegen. Betroffene sollten sich von diesen Drohgebärden aber nicht beeindrucken lassen.

Wichtig zu wissen:

Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Inhalt, Laufzeit und Kosten des Vertrages zustande.Anbieter muss Verbraucher über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht ordnungsgemäß in Textform belehren.Gespeicherte IP-Adressen stellen kein Beweis für Vertragsschluss dar.Ein negativer Schufa – Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Betroffene sollten gegen unberechtigte Forderungen deshalb unbedingt nachweisbar Widerspruch einlegen.Ein Musterbrief zur Abwehr der Forderung ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich oder kann … hierheruntergeladen werden.Verbraucher, die den Musterbrief bereits im vergangenen Jahr an Premium Content nachweisbar versandt haben, sollten eine Kopie dieses Schreibens an das Inkassobüro zur Information senden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : vzsa.de

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EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Gewährleistungsansprüchen

Das Thema hat sicherlich schon für eine Menge Ärger zwischen Anbietern und Handel auf der einen Seite sowie Verbrauchern auf der anderen Seite gesorgt: In Deutschland gab es bisher keine Regelung dazu, wer für Liefer- und Montagekosten aufkommen soll, wenn mangelhafte Ware ersetzt werden muss.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Firefox 5 mit kleineren Verbesserungen erhältlich

Obwohl Firefox 4 nur einige Wochen alt ist, steht ab sofort die Version 5 des weit verbreiteten Browsers der Mozilla Foundation zum Download bereit. Den offiziellen Startschuss hat die Organisation noch nicht gegeben, jedoch findet man die fertige Datei bereits auf den Downloadservern.

Nachdem die Entwicklung von Firefox 4 viel zu viel Zeit in Anspruch genommen hat und die dort eingeflossenen Neuerungen zu spät an die Nutzer weitergegeben wurden, so dass Konkurrenzprodukte wie Chrome deutlich in Sachen Marktanteil zulegen konnten, hat man den Veröffentlichungszyklus umgestaltet. Das erste Ergebnis der neuen Strategie ist der Browser Firefox 5, der jetzt in der finalen Fassung zum Download bereit steht. Noch in diesem Jahr werden die Versionen 6 und 7 erwartet.

Quelle :  winfuture.de

Fuer die Monstersgame Fans darf man mit Freude verkuenden das es auch schon die FX Version als Monstersgame Browser version die wie gewohnt kostenlos hier heruntergeladen werden kann : Firefox 5.0 MG Edition Portable

Noch als Hinweis an alle Monstersgame Spieler der Firefox4.0safeEditionPortable ist nicht an MG angepasst.

 

Weitere Downloads finden alle Leser des Blog in unserem Download Bereich des Forums unter : Downloads

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Anderer Name – gleiche Masche: Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke

In den letzten Wochen flatterten vielen Verbrauchern wieder dubiose Rechnungen über angeblich in Anspruch genommene Telefonsexdienstleistungen ins Haus. Absender der Briefe ist eine Firma namens “Bohemia Factoring S.R.O.“ mit Postfachadresse im hessischen Petersberg bei Fulda und Postanschrift im tschechischen Pilsen. Das fragwürdige Geschäftsmodell ist nicht neu.

Quelle: Osthessen-news.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Abzock-Klauseln bei Klarmobil – Geld zurück für Prepaid-Kunden

Mit dem Slogan “Einfach. Ehrlich. Günstig.” lockt Klarmobil preisbewusste Handynutzer. Günstig sind die Tarife aber nur, solange man nicht kündigt und regelmäßig zahlt. Verbraucherschützer haben das Unternehmen wegen unzulässiger Klauseln verklagt – mit Erfolg.

Wer seinen Prepaid-Vertrag fürs Handy vorzeitig kündigt, hat Anspruch auf die vollständige Rückzahlung des Restguthabens. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Der Verband hatte den Mobilfunkanbieter Klarmobil wegen mehrerer nach seiner Ansicht verbraucherfeindlicher Klauseln vor Gericht gebracht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (Az.: 18 O 243/10)

Klarmobil, das mit dem Slogan “Einfach. Ehrlich. Günstig” wirbt, fordert für die Auszahlung von Restguthaben bei Vertragskündigungen eine Gebühr von sechs Euro. Für Mahnungen sind zudem jeweils 9,95 Euro fällig. Und wenn eine Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos nicht ausgeführt wird, bittet Klarmobil mit 19,95 Euro zur Kasse.

Quelle : n-tv.de

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Justizministerin: Facebook kann man nicht regulieren

Das Internet entzieht sich nach Einschätzung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) weitgehend den traditionellen Werkzeugen staatlicher Lenkung. “Mit der klassischen Regulierung – wir machen ein Gesetz, wir verbieten etwas, wir zerschlagen Unternehmen – stößt man jedenfalls schneller an Grenzen, als manch einer glaubt”, sagte die Liberale in einem Interview der Wochenzeitung Die Zeit.

“National zu regulieren, damit der Bürger sich sicher fühlt, dieser Anspruch läuft gerade im Internet oft ins Leere”, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Große Internetunternehmen agieren über nationale Grenzen hinweg. “Eine Firma wie Facebook kann die Bundesregierung nicht regulieren.” Doch sei der Staat nicht machtlos. Da das Unternehmen einen Geschäftssitz in Deutschland habe, müsse es aber wie Google auch deutsche Datenschutzrichtlinien einhalten.

Quelle : heise.de

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Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: Czech Media Factoring heißt jetzt Bohemia Factoring

Aus Böhmen kommt die Musik und dubiose Inkassopost –
Czech Media Factoring heißt jetzt Bohemia Factoring

Czech Media Factoring benannte sich vielmehr kurzerhand erneut um und nennt sich jetzt Bohemia Factoring. Denn zu viele Verbraucher brachten mit dem alten Namen die bereits bekannte Masche in Verbindung und ignorierten die unberechtigten Zahlungsaufforderungen. Die dubiose Firma gibt eine Postfachadresse in Fulda und eine Postanschrift im tschechischen Plzen an. Dies ist nicht die erste Namensänderung: TRC Telemedia, MB Direct Phone, Roxborough Management, Pepper United hieß das “Unternehmen” in den letzten zwei Jahren.

Das Vorgehen hat sich mit dem neuen Namen allerdings nicht geändert: Der Verbraucher erhält eine Rechnung, die ihm unterstellt, er habe eine sogenannte Sex-Hotline angerufen. Als Beleg dafür dient die dort verzeichnete Rufnummer des Verbrauchers. Diese erlangt Bohemia Factoring durch einen einfachen Trick. Man ruft bei Abwesenheit an in der Hoffnung, der Angerufene sieht die Nummer und ruft zurück. Tut er dies, hat die Firma die Rufnummer des Verbrauchers und kann darüber die Postadresse ermitteln. Wenige Tage später findet sich die erste Rechnung über die Inanspruchnahme einer Sex-Hotline in Höhe von € 90,- im Briefkasten.

Wir raten nach wie vor jedem Verbraucher dazu, diese Fälle zur Strafanzeige bei der Polizei zu bringen und die Forderung nicht zu begleichen. In keinem der uns vorliegenden Fälle ist es zu einem Vertragsschluss gekommen. Das einzig spannende an diesen Fällen ist also nur, wie diese Firma wohl als nächstes heißen mag.”

Hierzu stehen den Verbrauchern die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit Rat und Tat zur Seite.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : verbraucherzentrale-sh.de

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Blogger sollen Schutz klassischer Medien in Anspruch nehmen können

Blogger sollen in den Genuss der Privilegien der Presse kommen, wenn sie sich an deren ethische Codes halten. Diesen Vorschlag machte die Menschenrechtsorganisation Article 19 bei einer Tagung der Unesco zur Presse- und Meinungsfreiheit vergangenen Woche. Presseräte in einzelnen Ländern wie den Niederlanden hätten bereits begonnen, sich mit der möglichen Integration der neuen Klasse von Journalisten auseinanderzusetzen, sagte Agnès Callamard, Chief Executive von Article 19, gegenüber heise online. Unesco-Generalsekretärin Irina Bokova mahnte bei der Tagung dringend eine Debatte über Meinungsfreiheit in in den neuen Medien an. Angesichts wöchentlicher Berichte über Zensur und Informationsblockaden sowie zunehmenden juristischen Sanktionen und tätlichen Angriffen gegen Blogger bis hin zum Mord sei diese überfällig.

Quelle : heise.de

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Warnung vor Rechnungen der Czech Media Factoring

Vor fragwürdigen Rechnungen und Mahnungen der Firma Czech Media Factoring in Höhe von 90 Euro warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Angeblich haben die Angeschriebenen bestimmte Telefonnummern angerufen und eine “kostenpflichtige Serviceleistung von R.M.I” in Anspruch genommen.

Quelle : verbraucherzentrale-rlp.de

via abzocknews.de

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Mahnungen der Firmen IContent GmbH (outlets.de) und OPM-Media (z.B. drive2u.de)

Derzeit erhalten zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher Mahnungen der Firmen ICon-tent GmbH und der OPM-Media, die von der Deutschen Zentral Inkasso verschickt werden. Angeblich haben sie im Internet auf den Seiten www.outlets.de bzw. www.drive2you.de eine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch genommen und die Grundforderung in Höhe von 96 Euro nicht bezahlt.

Quelle : verbraucherzentrale-rlp.de

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