Schlagwort-Archive: Antrag

Gewinnspielmafia: LG Berlin verhängt Ordnungsgeld gegen GTS GmbH & Co KG wegen anhaltender Telefonbelästigung

Das Landgericht Berlin hat auf Antrag der Kanzlei Richter Berlin gegen die GTS GmbH & Co KG aus Neuss ein Ordnungsgeld von EUR 1.500,00 wegen fortwährender unerbetener Telefonwerbung für ihren Gewinnspieldienst verhängt.

Zugrunde lag dem Beschluss eine wiederholt vorgenommene, identitätsverschleierte Telefonwerbung (Ende 2009 und wieder 12.04.2010) der vorgenannten Gesellschaft. Im Ordnungsmittelverfahren hatte sie dann eingewandt, man habe die Daten nach dem ersten Verstoß in eine Robinsonliste, die – so wurde es hier verstanden – bei der Clarity AG geführt wurde.

Quelle und voller Bericht : kanzlei-richter.com

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Gericht: “Schwarz-Surfen” ist doch keine Straftat

Das Amtsgericht Wuppertal verlässt seine bisherige Linie und sieht keinen Strafbestand mehr erfüllt, wenn ein Nutzer über ein fremdes, ungesichertes WLAN online geht.

Das geht aus einer Mitteilung der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf hervor. Diese verteidigte einen Mandanten, der wegen eines solchen “Vergehens” angeklagt war. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung einer Hauptverhandlung wurde abgewiesen.

Im Jahr 2007 hatte das Amtsgericht Wuppertal einen Notebook-Nutzer noch wegen der unberechtigen Nutzung eines offenen WLANs verurteilt. Im Urteil stützte man sich auf das so genannte Abhörverbot, nach dem mit Funkempfängern nur Nachrichten empfangen werden dürfen, zu deren Adressatenkreis man gehört.

quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de

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CDU/CSU und SPD halten an heimlichen Online-Durchsuchungen fest

Vertreter der alten großen Koalition haben sich ablehnend gegenüber einem Antrag (PDF-Datei) der Linksfraktion im Bundestag geäußert, die umkämpfte Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Einsatz des Bundestrojaners wieder zu streichen. Das Instrument heimlicher Online-Durchsuchungen, von dem die Wiesbadener Polizeibehörde bis Mai noch keinen Gebrauch gemacht haben will, “ist auch weiterhin unverzichtbar”, erklärte Armin Schuster im Namen der CDU/CSU-Fraktion bei der 1. Lesung des Vorstoßes der Linken am gestrigen Donnerstag laut den zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen. “Gerade beim internationalen Terrorismus beobachten wir zunehmend, dass sich Personen modernster Technologien bedienen, um nicht entdeckt zu werden”, führte der Polizeidirektor weiter aus. Mit einer Online-Durchsuchung sei es etwa möglich, auf Daten vor einer Verschlüsselung zuzugreifen. Es wäre daher schlicht “unverantwortlich, dem BKA bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus diese Spezialbefugnis zu nehmen”.

quelle : heise.de

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