Schlagwort-Archive: Anzeigen- und Adressbücher

Warnung vor Anzeigenwerber

Erst wurden Anzeigenkunden der Bürgerbroschüre von einer KMG GmbH mit Sitz in Bad Kreuznach wegen einer Vertragsverlängerung für Inserate angesprochen, nun von einer Media Print Pixel aus München, die für das Produkt “Allgemeine Bürgerbroschüre” wirbt. Es bestehe der begründete Verdacht, dass hier arglistig getäuscht…

Quelle und vollständiger Bericht: badische-zeitung.de

Via Abzocknews.de

 

 

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Rückgewinnungshilfeverfahren für Opfer von Adressbuchbetrügern

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Diese Veröffentlichung ersetzt die Veröffentlichung vom 22.08.2011

Staatsanwaltschaft Mainz

3332 Js 26518/08

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Az. 3332 Js 26518/08, gegen

Christian MÜLLER, geb. Hahner, *xx.xx.1987 in Mainz, Axxxxxstraße x, 551xx Mainz,

Paul Andreas THEOBALD, *xx.xx.1985 in Koszalin/Polen, Axxxxxx Straße xxx, 552xx Erbes-Büdesheim,

sowie

Jörg Dennis CEVIRMECI, *xx.xx.1982 in Bingen, xxxxstraße xxx, 554xx Ockenheim,

Tracy Lewis Mazza, *XX.0X.1982 in Mainz, Mxxxxx Straße XXX, 554xx Bxxxxx,

Timo BRANDT, *xx.xx.1979 in Alzey, xxxxxxgasse x, 552xx Lonsheim

wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund dinglicher Arreste des Amtsgerichts Mainz Vermögenswerte gesichert.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Zeit von Anfang 2008 bis zum 23.06.2010 als Verantwortliche verschiedener Unternehmen bzw. als Mitglieder der Bande in zeitlichem Zusammenhang zu tatsächlich erfolgten Handelsregistereintragungen an zahlreiche Unternehmen rechnungsähnliche Angebote versandt zu haben. Durch die Gestaltung der Schreiben wurde der Eindruck erweckt, es handele sich um die Rechnung für die erfolgte Eintragung. Tatsächlich sollte durch die Zahlungen eines Betrages von bis zu 490,28 EUR ein Angebot für einen Eintrag in dem Internetportal www.branchenbuchauskunft.net angenommen werden. Die Beschuldigten versandten Schreiben unter Verwendung folgender Firmen:

  • AGV-Verwaltung GmbH,
  • AGZ- Allgemeine Gewerbe Verwaltung e.K
  • DGV-Deutsche Gewerbe Verwaltung e.K.,
  • DRV-Verwaltung GmbH,
  • PGR-Verwaltung GmbH,
  • PGV-Verwaltung GmbH,
  • ZRV-Verwaltung GmbH,

Die Staatsanwaltschaft Mainz führt in diesem Strafverfahren neben den Ermittlung zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch diese Straftaten Geschädigten durch.

1) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 352.192,86 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1485/11, vom 19.05.2011,

gegen

Christian MÜLLER, geb. Hahner, *xx.xx.1987 in Mainz,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert

  1. Guthaben des Kontos Nr. 5360014889, TARGOBANK AG & Co KGaA, Duisburg,
  1. Guthaben des Kontos Nr. 5520687480, ING-DiBa AG, Frankfurt a.M.
  1. Guthaben des Kontos Nr. 9612831650, Wüstenrot Bank AG, Ludwigsburg
  1. Guthaben des Kontos Nr. 7117043, Sparda-Bank Südwest eG, Mainz

2) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 352.192,86 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1479/11, vom 19.05.2011,

gegen

Paul Andreas THEOBALD, *xx.xx.1985 in Koszalin / Polen,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte einstweilen gesichert:

  1. Guthaben des Kontos Nr. 379401300, comdirect bank AG, Quickborn
  1. Guthaben des Kontos Nr. 5405278210, ING-DiBa AG, Frankfurt a.M.
  1. Guthaben des Kontos Nr. 140 265 430, Nassauische Sparkasse, Wiesbaden
  1. Sicherungshypothek im Grundbuch von Stromberg (Hunsrück), Gemarkung Stromberg (Hunsrück) , Blatt 3651, Flur 6, Flurstück-Nr. 51/1, 52, 66/1, derzeit im Höchstbetrag von insgesamt 352.192,86 EUR

3) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 78.444,80 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1482/11, vom 19.05.2011,

gegen

Jörg Dennis CEVIRMECI, *xx.xx.1982 in Bingen,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte einstweilen gesichert:

  1. Guthaben des Kontos Nr. 1339959015, Mainzer Volksbank eG, Mainz
  1. Guthaben des Sparkontos Nr. 3900346424, Sparkasse Rhein-Nahe, Bad Kreuznach

4) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 7.844,48 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1480/11, vom 19.05.2011,

gegen

Tracy Lewis MAZZA, *xx.xx.1982 in Mainz,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte einstweilen gesichert:

  1. Guthaben der Lebensversicherung Nr. 10 539 665 5, Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin
  1. Guthaben der Lebensversicherung Nr. 36 967 578 1, Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin
  1. Guthaben des Kontos Nr. 3900346424, Sparkasse Rhein-Nahe, Bad Kreuznach

5) Aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 5.833,39 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1483/11, vom 19.05.2011,

gegen

Timo BRANDT, *xx.xx.1979 in Alzey,

wurde durch den Beschuldigten ein Geldbetrag in Höhe von 5.833,36 EUR hinterlegt.

Ziel des Rückgewinnungsverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz durch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung in die gesicherte Vermögenswerte zu ermöglichen. Um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, muss allerdings jeder Geschädigte selbst aktiv werden, d.h. jeder Geschädigte muss seine eventuellen Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen, d.h. einen zivilrechtlichen Titel erstreiten, mit dem anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte Zugriff genommen werden kann. Solche Titel können Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urteile oder ähnliches sein, die Vollstreckung kann, je nach Sachlage, auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests möglich sein. Darüber hinaus bedarf Ihre Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen noch der Zulassung durch das Strafgericht (§ 111g ‚StPO). Details hierzu müssten Sie, soweit Sie sich nicht selbst auskennen, ggf. mit einem Rechtsanwalt erörtern.

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, d.h. Sie müssen sich selbst vorab überlegen, ob sich die Beschreitung des Rechtswegs für Sie, auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten, überhaupt lohnt. In diesem Zusammenhang kann auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Sie sinnvoll sein, durch den allerdings weitere Kosten entstehen.

Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich:“ Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) gilt auch in diesem Verfahren. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.

Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das befasste Gericht die auch zu Ihren Gunsten erwirkten Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird Ihnen dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf und eine weitergehende Auskunftserteilung daher nicht erfolgen wird.

Quelle: Bundesanzeiger

Via: antiabzockenet.blogspot.com

Via 2 : Abzocknews.de

 

 

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5000 Beschwerden gegen Telefonstörer und Adressbuchbetrüger

Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat im vergangenen Jahr eine Flut von Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten. Klagen über ungebetene Werbeanrufe oder Adressbuchbetrug liessen die Drähte heiss laufen.

Quelle und vollständiger Bericht: handelszeitung.ch

Via Abzocknews.de

 

 

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Abzocke mit Eintrag im Branchenbuch

Rosi Pfumfel hat schon zum zweiten Mal einen Brief von der Gewerbeauskunft-Zentrale aus Düsseldorf bekommen. Die Vorsitzende des Leisniger Tierschutzvereins wird in dem im Behördenstil verfassten Brief aufgefordert, Daten des Tierheims…

Quelle und vollständiger Bericht: sz-online.de

Via Abzocknews.de

 

 

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Betrug: Ärger mit dubiosen Meldregistern

Zwei Wochen später kam die Rechnung. 569 Euro sollte sie für einen Eintrag im Internet bezahlen. „Ich bin aus allen Wolken gefallen“, sagt die Willicherin. Das Schreiben kam von der „Gewerbeauskunft-Zentrale“. Die Konditionen finden sich im Kleingedruckten.

Quelle und vollständiger Bericht: wz-newsline.de

Via Abzocknews.de

 

 

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Betrug um Firmenbucheinträge

ZRW sei auf den Seychellen registriert, berichtet “Heute” (Montagsausgabe). Die Zahlscheine kommen den Angaben zufolge aus Hongkong, die Web-Adresse führt zu einem Panama-Registrar, der Server steht in Istanbul und das Geld landet auf Zypern.

Quelle und vollständiger Bericht: standard.at

Via Abzocknews.de

 

 

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Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt gegen GEV Ltd. in Salzburg

Wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken (33 Js (W) 409/12) ein Ermittlungsverfahren gegen den Verantwortlichen der Fa. GEV Ltd. in Salzburg wie auch der Fa. GEV-Medienvertrieb AG & Co. KG in Saarbrücken…

Quelle und vollständiger Bericht: anzeigen-recht.de

Via Abzocknews.de

 

 

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Betrug mit Branchenbüchern

Kennen Sie Road Town Tortola? Nein? Zumindest Soester Geschäftsleute sollten das hübsche Eiland in der Karibik kennen, wenn sie sich auf einen windigen Eintrag in das “Branchenbuch Deutschland 2013” einlassen.

Quelle und vollständiger Bericht: soester-anzeiger.de

Anmerkung: Die Network-Whois zu deutsches-branchenbuch.net weist die Piradius aus.

Via Abzocknews.de

 

 

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LG Bonn: Kein Engelt für Eintragung in das Branchenbuch “Ärzteverzeichnis”…

Das LG Bonn hat entschieden, dass die Betreiberin des Branchenbuchs “Ärzteverzeichnis” in diesem (durchaus für eine zu erwartende Vielzahl von anderen Fällen zu verallgemeinernden) Fall keinen Anspruch auf die geforderte Vergütung für den Branchenbucheintrag besitzt, da sie gegenüber der adressierten Ärztin arglistig gehandelt habe…

Quelle und vollständiger Bericht: damm-legal.de

via abzocknews.de

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Freising: Betrug mittels Firmeneintragung

Kürzlich bekam nun die Anzeigenerstatterin eine Rechnung über 266,43 Euro für das Telefonat vom 14.01.13 für einen Branchenbucheintrag auf “www.das-firmenregister.com” des Anbieters “Medien Aktuell” in Calle San Borondon in Spanien den die Anzeigenerstatterin eigentlich gar nicht beantragt hatte.

Quelle und vollständiger Bericht: idowa.de

Via Abzocknews.de

 

 

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