Für 2080 strafbare Handlungen muss sich ein Essener Rechtsanwalt vor dem Landgericht verantworten. Der Vorwurf: Er hatte eine Firma gegründet, die Angebote an Unternehmen verschickt, die so sehr einer Rechnung ähnelten, dass erst bei genauerem Hinsehen klar wurde, dass es sich nur um Angebote handelte.
Hinter dem offiziell anmutenden Schreiben der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, aus Düsseldorf, verbirgt sich eine betrügerische Abofalle. Viele Unternehmen, Institutionen und Gewerbetreibende sind bereits auf das kostenpflichtige Angebot eines Branchenbucheintrags unter www.Gewerbeauskunft-Zentrale.de hereingefallen.
Jetzt erneut ein wettbewerbsrechtliches Verfahren, in dem das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 21.12.2012, Aktenzeichen: 38 O 37/12, der GWE untersagt hat, ihre “Kunden” mit Rechnungen, Mahnungen oder Inkassoschreiben zur Zahlung aufzufordern. Das meldet jedenfalls der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität.
Im Ergebnis wurde die Entgeltklausel als überraschende und damitunwirksame AGB eingestuft. Darüber hinaus wurde ein Anfechtungsrecht, auch eines gewerblichen Kunden, anerkannt.
Einer der Anzeigenkunden der Bürgerbroschüre hat sich nun an die Stadtverwaltung gewandt, da er zur Verlängerung des Anzeigenzeitraums in einer so genannten Bürger-Informations-Broschüre einen Inserationsauftrag der KMG GmbH mit Sitz in Bad Kreuznach…
…Wer seine Daten wirklich korrigiert, vervollständigt und womöglich noch brav unterschreibt, geht unter Umständen einen Vertrag mit dem “VVM Unternehmensverbund mit Sitz in Nicosia” ein. 799 Euro netto sollen dann fällig werden…